Schnee in der Stadt: Wer streuen muss
Der Mieterverein erinnert: „Auf öffentlichen Wegen und Straßen ist die Stadt für das Räumen und Streuen verantwortlich, auf vermieteten Privatgrundstücken muss sich der Eigentümer darum kümmern.“ Allerdings kann der Eigentümer die Verpflichtung auf seine Mieter abwälzen, wenn es im Mietvertrag steht