Der Mieterverein erinnert: „Auf öffentlichen Wegen und Straßen ist die Stadt für das Räumen und Streuen verantwortlich, auf vermieteten Privatgrundstücken muss sich der Eigentümer darum kümmern.“ Allerdings kann der Eigentümer die Verpflichtung auf seine Mieter abwälzen, wenn es im Mietvertrag steht.
In München beginnt die Streu- und Räumpflicht werktags um sieben Uhr, an den Sonn- und Feiertagen um neun Uhr. Ende ist um 20 Uhr. Wenn’s viel schneit, muss man mehrmals ran. Wer keine Zeit hat, muss sich um einen Ersatz kümmern. Der Bürgersteig vor dem Haus muss auf ca. 1,30 Meter Breite gefegt werden.