Eine Münchner Wohnungseigentümerin darf ihre inflationsbedingt gestiegenen Kosten auf ihre Mieter umlegen. Das hat das Amtsgericht entschieden. Das Urteil könnte für viele andere Mieter gravierende Folgen haben.
Die Eigentümerin hatte gegen ihre Mieter geklagt, weil die eine Erhöhung für ihre 78-Quadratmeter-Wohnung am Westpark auf 1095 Euro nicht zahlen wollten. Das Gericht allerdings fand es legitim, nicht nur die durch den Mietspiegel gerechtfertigte Erhöhung zu verlangen, sondern auch einen Stichtagszuschlag von zehn Prozent. Hintergrund: Die Daten für den Mietspiegel 2023 stammen aus dem Mai 2022 – die hohe Inflation seitdem ist nicht einkalkuliert. So kann der Vermieter noch einen weiteren Zuschlag verlangen. „Der Stichtagszuschlag ist rechtens und kommt daher, dass es immer über ein Jahr dauert, bis die Stadt München ihren neuen Mietspiegel veröffentlicht“, sagt Rudolf Stürzer von Haus und Grund. In der Vergangenheit habe er wegen der niedrigen Inflation keine Rolle gespielt. Das sei jetzt anders. Nach Stürzers Einschätzung könnte das Thema bis zu 200 000 Wohnungen in München betreffen.
Angela Lutz-Plank vom Mieterverein bedauert: „Das war und ist leider Praxis bei den Gerichten. Ein oder zwei Prozent Inflationszuschlag mehr fielen nicht so stark ins Gewicht. Durch die hohe Inflation trifft ein solches Urteil die Mieter in ohnehin schweren Zeiten besonders hart.“ gw