Wo heuer das Böllerverbot gilt

von Redaktion

In der Fußgängerzone ist jede Pyrotechnik verboten – Alle Regeln für die Stadt

Überschäumende Freude und ausgelassene Partys, ja klar. Aber: Silvester ist im Lauf der vergangenen Jahre auch immer mehr zu einem Abend der Verbote geworden. Insbesondere für Kracher und Raketen gibt’s strenge Vorgaben. Was mit Corona begann, hat sich inzwischen zu einem dauerhaften Regelwerk entwickelt. Unsere Zeitung erklärt die Details.

Auf dem Stadtplan rechts ist vor allem der rote Bereich wichtig. Hier, in der Fußgängerzone, stehen längst schon die Verbotsschilder: Jede Art von Feuerwerk ist streng untersagt. Raketen, Vulkane, Kracher – alles tabu! Ausgenommen davon sind Wunderkerzen oder Knallerbsen. Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Polizei hat angekündigt, streng zu kontrollieren.

Das ist aber noch nicht alles. In der kompletten Umweltzone – also innerhalb des mittleren Rings – gilt ein Böllerverbot. Nicht erlaubt ist also Pyrotechnik, die nur knallt. Dazu zählen etwa Silvesterkracher oder die sogenannten China-Böller. Andere Feuerwerkskörper wie Fontänen, Raketen und ähnliches sind erlaubt. Das Verbot gilt am 31. Dezember 2023 und am 1. Januar 2024. Die Regeln dienen vor allem dem Schutz der Menschen im Freien: „Silvester ist zum Feiern da. Doch in der Vergangenheit kam es vor allem im Bereich rund um den Marienplatz zu gefährlichen Situationen“, sagt Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl.  mm

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