Es rollt wieder Ärger an – weil ab morgen fast kein Zug mehr rollt. Mittwoch, zwei Uhr, legen die Lokführer der Gewerkschaft GDL erneut die Arbeit nieder. Bis kommenden Montag, 18 Uhr, gibt’s massive Störungen im Personenverkehr.
Noch sind nicht alle Details klar, weil die Bahn noch am Notfahrplan arbeitet. Sicher ist aber jetzt schon, dass das Angebot sehr begrenzt sein wird. Neben den Fernzügen wie dem ICE ist in München auch die S-Bahn betroffen, weil die auch zur Bahn gehört (anders als U-Bahn, Tram und Bus, die von der Münchner Verkehrsgesellschaft betrieben werden). Grundsätzlich rät die Bahn, Reisen jetzt zu verschieben, wenn’s geht. Aber wenn nicht? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
• Welche Rechte haben betroffene Passagiere? „Wenn klar ist, dass ein gebuchter Zug wegen des Streiks ausfällt, können Reisende ihr Ticket stornieren und das Geld in Form eines Gutscheins oder als Auszahlung zurückverlangen“, sagt Julia Zeller von der Verbraucherzentrale Bayern. Zudem sei die Zugbindung aufgehoben. Das bedeutet: Passagiere können bereits gebuchte Tickets auch für eine frühere oder spätere Verbindung einsetzen.
• Was gilt außerdem? Man kann mit einem Nahverkehrsticket auf einen ICE oder EC umsteigen. Dann muss man das Geld für den höheren Fahrpreis zwar auslegen, kann es sich aber rückerstatten lassen. Ausnahmen: Beim Deutschlandticket oder bei besonderen Sparangeboten gilt diese Regel nicht.
• Wann gibt es Geld zurück? Das kommt auf die Verspätung an, so Zeller. Ab 60 Minuten am Endziel kriegt man 25 Prozent des Preises erstattet, ab 120 Minuten die Hälfte. Zudem kann man Sitzplatzreservierungen kostenlos stornieren.
• Und beim Deutschlandticket? Auch hier gibt’s ab 60 Minuten Geld zurück, je Fahrt 1,50 Euro. Es werden aber erst Beträge ab vier Euro ausgezahlt. Wer Verspätungen „sammelt“, kann die Grenze überschreiten.
• Welche S-Bahn fährt? Man erarbeite gerade Notfahrpläne, teilte ein Bahn-Sprecher gestern Mittag mit. Die Bahn will wie beim letzten Streik mindestens einen Stundentakt auf allen Linien anbieten und rechtzeitig über die Details informieren.
• Welche Regeln gelten für die Streikenden? Streiks müssen verhältnismäßig sein, sagt Isabel Kleiner, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Was das heißt, sei aber nicht genau definiert: „Gerichte entscheiden individuell.“
• Auch Reisende haben Rechte. Wie passt das mit dem Streikrecht zusammen? Das Streikrecht sei ein Grundrecht, so Kleiner. Es kann mit anderen Grundrechten wie der Handlungsfreiheit Reisender kollidieren. Wann das der Fall sei und wann das zu weit gehe, sei aber schwierig zu bestimmen.