Wer betrunken mit dem Auto fährt und einen schweren Unfall verursacht, soll sein Fahrzeug künftig verlieren können. Das hat der Verkehrsgerichtstag empfohlen, in dem mehr als 1700 Fachleute über Themen des Verkehrsrechtes und der Verkehrssicherheit berieten. Nach einer strafbaren Rauschfahrt unter Drogen- oder Alkoholeinfluss soll das Fahrzeug sowohl bei Vorsatz als auch bei Fahrlässigkeit eingezogen werden können. Der Fahrer oder die Fahrerin müsse das Fahrzeug dann für immer an den Staat abgeben, lautete die Empfehlung des Verkehrsgerichtstags. Bei Alkohol am Steuer kann eine Straftat bereits ab 0,3 Promille vorliegen. Voraussetzung solle sein, dass der Fahrer in den vergangenen fünf Jahren bereits wegen einer ähnlichen Tat verurteilt wurde.
In der Debatte um eine Reform bei der Unfallflucht sprach sich der Verkehrsgerichtstag gegen eine Herabstufung von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit aus. Die Meldung eines Unfalls solle aber besser geregelt werden.
Nach Ansicht des Gesamtverbands der Versicherer sollte es für ältere Autofahrer verpflichtende Rückmeldefahrten geben. Damit gemeint sind 30 bis 60 Minuten lange Fahrten im realen Straßenverkehr mit einem speziell geschulten Fahrlehrer oder Verkehrspsychologen.