Bei Extremwetterlagen wie zuletzt im Dezember und Mitte Januar werden Mitarbeiter des Baureferates künftig selbstständig Streusalz auf den Straßen und Gehwegen innerhalb des Mittleren Rings ausbringen. Der Stadtrat soll am Mittwoch zustimmen, dass die Vorschriften entsprechend geändert werden. Denn im Normalfall ist das Salzen verboten. Laut Verwaltung schaden Mittel mit chloridhaltigen Stoffen dem Baumbestand massiv und führen zu hohen Folgekosten an Bauwerken wie historischen Denkmälern.
Sowohl im Dezember als auch jüngst im Januar hatte OB Reiter aber wegen des extremen Frostes und den daraus resultierenden glatten Straßen per dringlicher Anordnung diese Verbotsregel außer Kraft gesetzt. Der OB hatte zudem darauf hingewiesen, dass die Verwaltung einen Prozess entwickelt, der bei Extremwetterlagen einen Automatismus vorsieht.
Stimmt der Stadtrat zu, wird das Salz-Verbot künftig ab „Meldestufe 3 Schneefall“ des Deutschen Wetterdienstes (DWD) außer Kraft gesetzt. Die Meldestufe wird ausgelöst, wenn in Lagen bis 800 Meter zehn bis 20 Zentimeter Neuschnee in sechs Stunden fallen, in zwölf Stunden 15 bis 25 Zentimeter oder in 24 Stunden 30 bis 40 Zentimeter.
In Lagen über 800 Meter (Bergland) tritt die Stufe 3 später in Kraft, nämlich wenn in sechs Stunden 20 bis 30 Zentimeter Neuschnee fallen, in zwölf Stunden 30 bis 50 Zentimeter oder in 24 Stunden 40 bis 60 Zentimeter. ska