Prozess um Mord aus dem Jahr 1978

von Redaktion

DNA-Spuren und Fingerabdruck als Indizien

VON ISABEL WINKLBAUER

Die Aufregung war groß, als die Polizei voriges Jahr einen alten Fall knackte: Ein mysteriöser Engländer, der seit 1978 wegen Mordes an einem Münchner unter Verdacht stand, wurde durch einen Fingerabdruck-Abgleich gefunden! Der Brite soll das homosexuelle Opfer, den 69-jährigen Rentner Josef Brunner, mit einem metallenen Mörserstößel erschlagen haben, mit mindestens zehn Hieben. In dessen Badewanne. Doch jetzt droht der Cold Case nicht heiß, sondern zäh zu werden – denn Gary W., der gestern vor dem Landgericht München I wegen Mordes angeklagt wurde, schweigt eisern.

Mehrere Indizien sprechen gegen den heute 70-Jährigen, der in seiner Jugend als Gelegenheitsarbeiter durch Europa zog und in München auf dem Bau arbeitete. Wie man dem Mann auf die Spur kam? Unter anderem durch Aussagen von Nachbarn, die Brunner damals mit einem Englisch sprechenden jungen Mann gesehen hatten. Sowie durch Fingerabdrücke, „die damals 84 Zentimeter über dem Badewannenrand abgenommen wurden, und die die englische Polizei 2021 Herrn W. zuordnen konnte“, erklärte Kriminalhauptkommissar Helmut Eigner, Chefermittler in dem Cold Case, im Zeugenstand. Denn: Der Brite war in seiner Heimat inzwischen wegen Raubs zwölf Jahre im Gefängnis und somit aktenkundig. Den Fingerabdruck-Treffer ergänzte die Polizei obendrein durch einen DNA-Abgleich. Ein damals gefundenes Haar, ebenso wie Spuren auf dem Bettlaken des Opfers, stimmen mit dem Gen-Code von Gary W. überein.

Dies, die Auffindesituation und die Analyse der Blutspuren ergeben in der Anklageschrift einen relativ genauen Tathergang. Demnach soll Josef Brunner den jungen Gary in der Hoffnung auf Sex zu sich eingeladen haben. Als der Rentner sich in die Badewanne legte, soll W. ihn getötet haben – um die Wohnung nach Wertsachen zu durchsuchen. Der Täter nahm damals 1000 Mark, einen Ring und den Wohnungsschlüssel mit.

Gary W.s Verteidiger sehen die Beweisführung skeptisch. Als „ganz dünn“ bezeichnet Rechtsanwalt Raffael Fach die Spurenlage. „Es gibt viele Gründe, wann und warum unser Mandant in der Wohnung gewesen sein kann.“ Sowohl die Spurensicherung als auch die Ermittlungen seien vor 45 Jahren ganz anders geführt worden als heute. Zum Beispiel habe man als Erstes in Schwulen-Bars ermittelt, ja sogar nach Schwulenhassern gesucht, wie auch Kriminaler Eigner bestätigt. So gehe man heute nicht mehr vor, so Fach. Zudem habe man damals mehrere Spuren außer Acht gelassen. „Alle diese Schwächen in der Ermittlung möchten wir herausarbeiten“, sagt der Anwalt.

Die meisten Zeugen sind schon tot, in der Mordwohnung ist heute eine Dusche eingebaut, die alte Wanne ist weg. Es wird an den kommenden sechs Verhandlungstagen mühsam für Richter Norbert Riedmann und die Staatsanwaltschaft.

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