Neue Regeln fürs Fällen von Bäumen

Stadt plant eine novellierte Verordnung: Mehr Schutz für Obstbäume und Kletterpflanzen
In München sollen künftig auch alle Obstbäume und Klettergehölze unter die Baumschutzverordnung fallen. Bei mehr als 60 Zentimetern Stammumfang sollen keine Bäume mehr ohne Genehmigung gefällt werden dürfen, auch die Kriterien für Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen werde