Neue Regeln fürs Fällen von Bäumen

von Redaktion

Stadt plant eine novellierte Verordnung: Mehr Schutz für Obstbäume und Kletterpflanzen

VON CARMEN ICK-DIETL

In München sollen künftig auch alle Obstbäume und Klettergehölze unter die Baumschutzverordnung fallen. Bei mehr als 60 Zentimetern Stammumfang sollen keine Bäume mehr ohne Genehmigung gefällt werden dürfen, auch die Kriterien für Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen werden schärfer.

Münchens Bäume leisten einen erheblichen Beitrag zum Artenschutz, zur Verbesserung des Stadtklimas, zur Klimaanpassung sowie zur Stadtgliederung und Biotopvernetzung. Deshalb sollen sie nun noch besser geschützt werden. Die bestehende Baumschutzverordnung war zuletzt 2013 angepasst worden.

So sollen künftig schon Bäume mit einem Stammumfang von 60 Zentimetern (gemessen in einem Meter über dem Boden) unter den Fällschutz fallen. Bislang lag die Grenze bei 80 Zentimetern. Mehrere Großstädte wie Frankfurt, Mannheim oder Darmstadt haben dies vorgemacht, einige Städte verbieten die Fällung sogar ab 50 Zentimetern. Der Vorteil: Vitale jüngere Bäume können so besser erhalten werden, zumal bei ihnen auch die gängigen Fällungsgründe wie Krankheit oder Schäden kaum zutreffen. Zudem fallen Neupflanzungen schneller unter den Baumschutz.

Kletterpflanzen, deren Einzelstämme einen Gesamtumfang von 60 Zentimetern ergeben, sollen künftig ebenfalls der Baumschutzverordnung unterliegen. In Einzelfällen sind großwüchsiger Efeu, Wilder Wein und Blauregen schon jetzt geschützt, mit der neuen Regelung würde der Schutz von Kletterpflanzen deutlich ausgeweitet.

In Zukunft sind auch Obstbäume nicht mehr so leicht zu fällen. Bisher waren in München nur wenige Arten – Walnuss, Holzbirne, Holzapfel, Vogelkirsche, Holunder und Hasel – geschützt, weil sie zum Aufbau einer stabilen Krone und zum Ernteertrag häufig stark beschnitten werden mussten. Nun schließt sich München der Regelung in den meisten anderen Großstädten an und zieht alle Obstbäume unter den Schutzschirm.

Vorstellbar ist, dass notwendige Schnittmaßnahmen als Ausnahme zugelassen werden – begleitet von Baumberatern. Kleingärten bleiben übrigens vom Baumschutz unberührt.

Angepasst werden auch die Kriterien für Ersatzpflanzungen sowie die Höhe der Ausgleichszahlungen. Es soll jedoch diverse Förderprogramme geben, die unter anderem vertiefende Baumuntersuchungen oder Zuschüsse für Pflegemaßnahmen bei besonders wertvollem Baumbestand zahlen. Baumschutzrelevante Baustellen sollen in Zukunft systematisch überprüft werden. Bei Verstößen könnte es zu unangenehmen Konsequenzen bei der Baugenehmigung kommen.

Überhaupt soll bei den Bäumen insgesamt mehr kontrolliert werden. Fallen mehr Bäume unter die Baumschutzverordnung, wird natürlich auch die Zahl der gefällten Bäume steigen, ebenso wie Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen. Die erwarteten Mehreinnahmen soll zum Großteil in zusätzliche Baumstandorte fließen.

Die Bezirksausschüsse hatten nach einem Aufruf des Gartenbaureferats rund 1200 Vorschläge für insgesamt weit über 2000 potenzielle Baumpflanzungen in öffentlichen Grünanlagen gemacht, deren Realisierungsmöglichkeiten derzeit geprüft werden. Die Kosten werden auf rund 9,5 Millionen Euro geschätzt.

Seine Grenzen findet der Baumschutz jedoch im Baurecht, das als Eigentumsrecht im Grundgesetz verankert ist. Baurecht bleibt also vor Baumrecht. Baumbestand außerhalb des Bauraums kann mit den härteren Schutzmaßnahmen jedoch durchaus eine Umplanung auslösen.

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