Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) sagt dem Papierkrieg den Kampf an: Das Abo der Isarcard gibt es künftig nur noch als Chipkarte. Die soll mehr Komfort und Service bringen. Achtung: Nicht betroffen sind die Streifenkarte oder Einzelfahrkarten. Die gibt‘s auch künftig noch auf Papier. Beim Deutschlandticket ist die Papierkarte bereits Ende 2023 abgeschafft worden. Bei der Deutschen Bahn gibt es das Monatsabo auf Papier schon länger nicht mehr.
Betroffen von der Umstellung der MVG sind die reguläre Isarcard, die Isarcard65, die Isarcard 9 Uhr (jeweils in der übertragbaren und der persönlichen Form) sowie die Isarcard Job. Wer ein solches Abo hat, muss sich laut MVG um nichts kümmern. Die Chipkarte wird allen Abonnenten per Post zugeschickt. Auch Neu-Abonnenten bekommen ihre Chipkarte bei Abschluss eines der genannten Abos auf diese Weise.
Das Ticket im Scheckkartenformat soll den Abonnenten verschiedene Vorteile bringen, wie die MVG mitteilt. Bei übertragbaren Abonnements fallen die Fahrkartenbögen mit zwölf Fahrkarten für die einzelnen Monate weg. „Der regelmäßige Austausch – und das versehentliche Vergessen – der Monatsabschnitte zum Monatsersten gehört somit der Vergangenheit an“, heißt es vonseiten der MVG. Auch sollen Änderungen zum Beispiel des Geltungsbereichs einfacher werden: Nachdem eine Änderung online oder telefonisch über die Abo-Hotline beauftragt wurde, sei kein erneuter Versand oder eine Rückgabe der Papierfahrkarten nötig, so die MVG. Die Abo-Kunden können die Änderungen an Fahrkartenautomaten mit dem e-Logo und in den MVV-Kundencentern auf die Chipkarte laden. Aber Achtung: Bei den Automaten an den Bahnhöfen Althegnenberg, Edling, Forsting, Haspelmoor, Langenbach, Marzling, Moosburg a.d. Isar, München Richelstraße, Steinhöring, Tulling und Wasserburg (Inn) ist dies nicht möglich.
Bei Kontrollen lesen die Kontrolleure die Chipkarte aus. Was aber, wenn der Chip nicht lesbar ist? Dann wird wie beim Schwarzfahren erst einmal das sogenannte Erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro erhoben. Das muss man freilich nicht bezahlen, wenn die Karte fehlerhaft ist.
Der Nachweis ist aber mit ein wenig Aufwand verbunden: Man muss sich mit dem Verkehrsunternehmen in Verbindung setzen, das die Karte ausgegeben hat.