Mehr Mobbing im Netz

von Redaktion

Jahresbilanz des bayerischen Beauftragten gegen Hassrede

Offener Hass gegen Minderheiten – im Internet leider keine Ausnahme. Vielen ist nicht bewusst, dass Hate-Speech strafbar ist. Gestern stellten Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) und der Hate-Speech-Beauftragte David Beck die Jahresbilanz 2023 vor. Beck ist seit Mitte Februar neu im Amt und war vorher bereits als Staatsanwalt in Kempten für Hassrede zuständig.

2023 leitete die Staatsanwaltschaft in Bayern 3115 Ermittlungsverfahren gegen Hate-Speech ein, das sind 28 Prozent mehr als noch 2022. Es sind meist rassistische und antisemitische Beiträge, die die Straftatbestände wie Volksverhetzung erfüllen. „Die Kriege in der Ukraine und Israel sind zusätzlicher Nährboden für Hass und Hetze“, sagt Eisenreich. Das zeigen etwa Beiträge, die den Holocaust verherrlichen.

Die Staatsanwaltschaft konnte in 728 Fällen Anklage erheben und 411 von ihnen rechtskräftig abschließen. „Die Straftaten beziehen sich häufig auf die Menschenwürde. Unsere Aufgabe ist es, sie zu schützen“, sagt Beck. Verurteilt wurden die Täter meist zu empfindlichen Geldstrafen und auch Freiheitsstrafen. Die Täterschaft gehe durch alle Schichten, so Beck. Der überwiegende Teil seien Männer. Aber auch Jugendliche werden immer häufiger zu Tätern.

Der Minister und die Staatsanwaltschaft rufen alle Betroffenen auf, Hassrede zur Anzeige zu bringen. Dafür gibt es ein Online-Meldeverfahren. Alle Informationen unter www.bayern-gegen-hass.de. AMELIE ROSÉE

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