Kommt die nächste Stufe des Diesel-Fahrverbots in München doch? Die Frage bleibt auch nach einem Prozess vor dem Verwaltungsgerichtshof offen, bei dem sich gestern die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Stadt München trafen. Das Gericht will zunächst ein Gutachten abwarten, das die Stadt erstellt. In dem Papier legt das Referat für Klima- und Umweltschutz dar, wie es auf die immer noch zu hohen Schadstoffwerte in der Luft reagieren will – eine entsprechende Stadtratssitzung ist für 24. April geplant. Das Gericht will auf der Grundlage des Gutachtens nächste Woche Empfehlungen aussprechen.
Was könnte jetzt auf Autofahrer zukommen? Die DUH besteht darauf, dass die Stufe 2 des Diesel-Fahrverbots gezündet wird. Danach wäre auch für Fahrzeuge mit Euronorm 5 der Mittlere Ring und alles in seinem Innerne tabu (ausgenommen Anwohner und Lieferanten). Dem Vernehmen nach tendiert die Stadt aber dazu, Fahrverbote für einzelne Strecken auszusprechen, etwa den Abschnitt zwischen Georg-Brauchle-Ring und der Auffahrt zur Lindauer Autobahn. Vorstellbar ist zudem, die bislang gültigen Ausnahmen für das bestehende Fahrverbot in Stufe 1 abzuschaffen. Anwohner und Lieferverkehr mit Euronorm 4 wären dann wie alle anderen aus der Umweltzone verbannt, nur wer Euronorm 5 vorweist, darf hinein. Hintergrund: 90 Prozent aller derzeit von Verboten betroffenen Dieselfahrer sind Ausnahmen! Gäbe es sie nicht, könnte man die Abgaswerte erheblich senken.
Kommen nach Stufe 2 weitere Verschärfungen? Wohl nicht. Denn die Stadt hat im Oktober Stufe 3 des Fahrverbots endgültig aufgehoben. Diese Entscheidung gilt, bestimmte das Gericht. Stufe 3 hätte vorgesehen, dass ohne Ausnahme überhaupt kein Dieselfahrzeug mehr auf dem Mittleren Ring und in der Innenstadt fahren darf – was Anwohner und Lieferanten vor große Belastungen gestellt hätte. Das ist jetzt passé.
Wer wäre von neuerlichen Verboten betroffen? In München sind aktuell 688 Lkw und 17 921 Autos mit Euronorm 4 gemeldet. Mit Euronorm 5 gibt es derzeit 7654 Lkw und 43 448 Autos wie etwa den Mazda CX-7 (Baujahr 2013) oder den Golf VI 1,6 TDI Trendline.
Warum gibt es das Dieselfahrverbot überhaupt? München reißt seit Jahren EU-Grenzwerte für Stickoxid (40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) an einigen Straßen, darunter der Landshuter Allee. Zuletzt wurden hier 45 Mikrogramm als Jahresdurchschnittswert gemessen. Bereits 2012 hatten Gerichte auf Klage der Deutschen Umwelthilfe entschieden, dass die EU-Vorgaben zur Luftreinhaltung mit Diesel-Fahrverboten umgesetzt werden müssen. München einigte sich mit der DUH auf einen Kompromiss: das dreistufige Dieselfahrverbot. Stufe 1 gilt seit Februar 2023. Doch die Stadt verzichtete aufgrund verbesserter Werte auf die nächsten Stufen. Da die Luftwerte aber nach wie vor über dem Grenzwert liegen, muss die Stadt entscheiden, wie es weitergeht.
Bleibt das Dieselfahrverbot? Die Frage ist offen. Unter anderem reichte der Autoclub „Mobil in Deutschland“ Musterklagen gegen das Verbot für Euro-4-Diesel ein.
Wie geht es weiter? Die EU hat die Grenzwerte bereits nachjustiert: Ab 2030 sollen sie bei 20 Mikrogramm liegen. Bis dahin muss die Stadt wirksame Maßnahmen beschließen.