Déjà-vu für die Stadtwerke (SWM): Beim Bau des neuen Trambetriebshofs in Ramersdorf fordert Rechtsanwalt Benno Ziegler im Namen seines Mandanten die sofortige Einstellung aller Vorbereitungsmaßnahmen und eine Überarbeitung des Planfeststellungsbescheids. Es ist der gleiche Anwalt, der erst kürzlich den Stopp der Vorarbeiten bei der geplanten Tramstrecke in Johanneskirchen bis zur Entscheidung der Regierung von Oberbayern durchgesetzt hat.
Diesmal vertritt er Philipp Ullrich, der direkt neben dem MVG-Gelände mehrere Immobilien besitzt. Seiner Meinung nach wurde „der Planfeststellungsantrag fundamental falsch gestellt“. Denn der von den SWM eingereichte Antrag umfasst nur den Neubau des Betriebshofs mit Abstellhallen und Werkstätten als Erweiterung der bestehenden Hauptwerkstätte. Die neue geplante Zulaufstrecke über die Schwansee-/Ständlerstraße fehlt. Die SWM wollen sie erst Mitte des Jahres in einem eigenen Planfeststellungsantrag thematisieren.
„Die Planfeststellung für den Betriebshof-Neubau wird also beantragt, obwohl die Verkehrserschließung des Vorhabens eine neue Schienenanbindung bedingt, die aber Gegenstand eines noch durchzuführenden Planfeststellungsverfahrens ist“, wundert sich Ullrich. Für seinen Anwalt und einen Fachgutachter ist das rechtswidrig. Schließlich sei noch unklar, wann das Verfahren für die Zulaufstrecke eingeleitet und ob es überhaupt zu einer Genehmigung im Sinne der Stadtwerke kommen werde.
Gleichzeitig werde in den Unterlagen zum Betriebshof immer wieder darauf hingewiesen, dass die Planung auf dem Endausbau der geplanten Zufahrtsroute basiere. Eine funktionierende Anbindung des Trambetriebshof an das MVG-Schienennetz ist zudem zwingende Voraussetzung für einen funktionierenden Straßenbahnbetriebshof. „Es drängt sich der Eindruck auf, dass die SWM für sich in Anspruch nimmt, über Recht und Gesetz zu stehen“, sagt Anwalt Ziegler.
Ullrich moniert auch Fehler bei der schalltechnischen Untersuchung. So gab es seine Gebäude in der Traunreuter Straße im ersten Gutachten gar nicht, was erst bei der öffentlichen Auslegung auffiel. Zwar wurden sie nachträglich aufgenommen, aber „hier ist vollkommen falsch gerechnet worden“. Ein Gutachter kommt zum Ergebnis, dass die Lärmbelastung der Häuser in den Nachtstunden mindestens elf Dezibel über dem geltenden Lärmrichtwert liegt. In den betroffenen Gebäuden lebt vor allem Pflegepersonal der Klinik Großhadern, das überwiegend im Schichtbetrieb arbeitet.
Die Stadtwerke hingegen sehen dies gar nicht als vorbereitende Maßnahmen innerhalb des laufenden Planfeststellungsverfahrens. Der Wall sei als ergänzende temporäre Schutzmaßnahme für die Anwohner errichtet worden. Jetzt will man alles noch mal prüfen und sich mit der Genehmigungsbehörde abstimmen. Die Baucontainer werden erst mal auf dem ehemaligen Sportplatzgelände zwischengelagert.