Prozess gegen Todesraser

von Redaktion

Unfall auf der Flucht vor der Polizei – Fahrer muss sich vor Landgericht verantworten

„Der fährt viel zu schnell! Der trifft das andere Auto und dann uns. Wir müssen rennen!“ Das waren die letzten Worte, die Paul O. (Name geändert) zu seinem Freund Daniel N. kurz vor dem Horror-Unfall am Leonrodplatz im vergangenen Juli zurief. Vergeblich. Der junge Mann sah nur noch die Scheinwerfer des Renault, der bei Rot über die Ampel fuhr und mit 96 km/h auf die Freunde zuschoss. Als er wieder zu sich kam, lag er „auf den Tramgleisen, Blut lief mir über das Gesicht, überall waren Scherben. Mein Schienbein war gebrochen.“ Noch einmal musste er das furchtbare Ereignis gestern Revue passieren lassen, diesmal vor dem Landgericht. Das Amtsgericht hatte den Prozess gegen Raser Erdem I. hierher verwiesen – wohl vor allem wegen einer möglicherweise hohen Strafe.

Beim gestrigen Prozessauftakt unter Vorsitz von Richter Nikolaus Lantz räumte I. die Vorwürfe erneut ein, bat um Entschuldigung und beteuerte, er werde sich selbst seine Tat nie vergeben. Die Vorwürfe: Erdem I. flüchtete ohne Führerschein betrunken und bekifft mit einem gestohlenen Auto vor der Polizei, tötete dabei einen Menschen und verletzte vier weitere.

O. berichtete, was das in den vergangenen Monaten für ihn bedeutete: Er habe wegen der medizinischen Behandlung sein Studium abbrechen, ein Schmerztrauma im Bein bewältigen und eine mögliche Karriere als Profi-Fußballer ad acta legen müssen.

Im Prozess tritt er als Nebenkläger auf, ebenso wie die Eltern des getöteten Daniel N. Deren Anwalt Jochen Ringler sagte gestern: „Es ist eine Erleichterung für die Eltern, dass der Unfall jetzt vor dem Landgericht aufgearbeitet wird. Auch wenn die Tötung eines 18-Jährigen nicht zu verkraften ist.“ Daniels Mutter sei es überhaupt nicht möglich, den Prozess zu besuchen. Zu allem Leid habe sie noch Schwierigkeiten, eine Therapeutin zu finden, da sie eine nicht sehr gängige asiatische Muttersprache habe.

„Für verbotene Autorennen mit Todesfolge sind bis zu zehn Jahre Gefängnis vorgesehen“, so Ringler. Die Verteidiger von Erdem I. meinen dagegen, man müsse „im ursprünglich angedachten Strafrahmen des Amtsgerichts bleiben. Denn es gibt keinen Tötungsvorsatz.“

Ein Urteil ist nach fünf Prozesstagen für den 18. April eingeplant. I. WINKLBAUER

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