Die Ergebnisse zweier Kontrollen von Schulbussen, die die Polizei zusammen mit dem Kreisverwaltungsreferat veranlasst hat, machen fassungslos. Demnach war ein Fahrer (53) von Grundschülern bei der Arbeit betrunken. Eine Fahrerin hatte nicht einmal einen Bus-Führerschein, erklärt Polizist Michael Eichner von der Verkehrsüberwachung. Außerdem konnte die 67-Jährige auch keine gültige Erlaubnis zur Personenbeförderung vorweisen. Beide Fahrer wurden aus dem Verkehr gezogen. nah
100 Jahre hiesige Verbrechensgeschichte hautnah erleben: Zum ersten Mal in diesem Jahr starten am Sonntag wieder die Krimi-Touren des Münchner Blaulichtvereins zu Schauplätzen historischer und aktueller Verbrechen – wie an die Orte der Ermordung des Modezaren Rudolph Moshammer und des Schauspielers Walter Sedlmayr sowie zu den Attentatsorten von Olympia 1972 und vom Oktoberfest. Die Gäste werden dabei von Polizeibeamten und Vereinsmitgliedern begleitet. Die Bus- und Fußtour beginnt am Polizeipräsidium (Ettstraße) und endet nach drei Stunden am Stachus. Am 24. März finden zwei Bustouren um 9.30 und um 14 Uhr statt. Vier weitere Touren starten am 7. und 28. April. Tickets zu 29 Euro gibt es unter www.muenchnerblaulicht.de. mm
Der Neubau der Großmarkthalle durch den Investor Ralf Büschl wird nun mit einer zweigeschossigen Halle geplant. Das hat der Stadtrat entschieden. Zuvor hatten sich die am Planungsprozess beteiligten Händler einstimmig für die Doppel-Halle ausgesprochen. Die bietet, wie berichtet, mit rund 80 000 Quadratmetern mehr Verkaufsfläche. Bislang hatte Büschl mit einer eingeschossigen Halle geplant. Jetzt müssen die Architekten noch mal ran. Der Stadtrat wird sich noch vor der Sommerpause erneut mit dem Thema befassen. Denn unklar ist, wie teuer die neuen Pläne werden und wie viel die Händler dann künftig Miete bezahlen müssen. Dem Vernehmen nach wünscht sich Büschl eine sogenannte Anmietgarantie – soll heißen, dass die Stadt als Mieter einspringt, wenn am Ende nicht alle Händler in die neue Halle ziehen wollen. Vom Tisch scheint offenbar die Nutzung des Daches für einen Park. Auch durch die Zweigeschossigkeit sei dies nicht mehr ohne Weiteres möglich, wie es aus dem Rathaus hieß. In jedem Fall hätte aber der Bebauungsplan geändert werden müssen. ska