Diesel-Urteil: Das sagten die Richter in ihrem Urteil

von Redaktion

München muss von 45 Mikrogramm Stickstoffdioxid auf mindestens 38 runter – das bestimmte die Vorsitzende des 22. Senats, Gerda Zimmerer, mit ihren zwei beisitzenden Richtern. Die Grenzwerte müssten deutlich unterschritten werden, „nicht nur um ein Mikrogramm“, hieß es, und: „Der Grenzwert muss auch so schnell wie möglich eingehalten werden.“ Idealerweise noch dieses Jahr.

Wie sie das Urteil umsetzt, darf die Stadt dabei grundsätzlich selbst bestimmen, also zum Beispiel auch ihren ursprünglichen Verbotsstufenplan über den Haufen werfen. Doch sie muss sich an die Rechtsauffassung des Gerichts halten. Und innerhalb dieser müssen – wenn man nicht lieber in der derzeit herrschenden Verbotsstufe 1 für Euronorm 4 alle Ausnahmen für Anwohner und Lieferanten streichen will – folgende Maßnahmen realisiert werden:

1. Entweder ein Zonen-Fahrverbot für Diesel mit Euronorm 5 innerhalb des Mittleren Rings. Diese schnelle Variante empfiehlt das Gericht.

2. Oder ein streckenbezogenes Fahrverbot für Euro-5-Diesel von der A99-Abfahrt Moosach bis zur Lindauer Autobahn, was länger dauern würde.

3. Die Stadt muss ein Vollzugskonzept sicherstellen. Das heißt, alle neuen Verbote müssen effektiv kontrolliert werden. iwi

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