Tanzen gegen das Tanzverbot

von Redaktion

Clubs veranstalten eine Protest-Partynacht an den stillen Feiertagen

„Das Tanzverbot muss weg“, meint die Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit (bfg), Assunta Tammelleo. Ein solches Instrument der Bevormundung und Kontrolle von Menschen habe in einer Demokratie nichts zu suchen – zumal nur noch gut ein Drittel der deutschen Bevölkerung überhaupt Mitglied einer christlichen Kirche sei. In München ist sogar nur noch ein Viertel der Einwohner katholisch oder evangelisch. „Das bayerische Feiertagsgesetz muss endlich liberalisiert werden“, fordert die bfg-München-Vorsitzende.

Ein sogenanntes Tanzverbot bestand in Bayern nach Angaben des Innenministeriums mindestens seit der „Verordnung über Tanzlustbarkeiten“ vom 31. Oktober 1921. Ein Regelbruch kann eine Geldstrafe von bis zu 10 000 Euro nach sich ziehen.

Dagegen wehrt sich der bfg und organisiert zusammen mit etlichen Münchner Diskotheken in diesem Jahr 47 Partys. Gefeiert wird am Osterwochenende unter anderem in den Clubs Nachtgalerie, Nachtwerk, Backstage, Bahnwärter Thiel, Goldener Reiter, Unter Deck, The Keg Bar oder Rote Sonne. An Gründonnerstag findet zudem eine Demo gegen das Tanzverbot auf dem Münchner Königsplatz statt. Besonderes Highlight ist die Clubrevolution an Gründonnerstag. Dabei kommt man mit einem Ticket in Clubs wie zum Beispiel die Milchbar, die 089 Bar, das Pacha, den Sweet Club, die Freiheitshalle und den Neuraum.

Möglich sind die Partys am Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag, weil der bfg 2016 erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hatte. Die Richter in Karlsruhe hatten damals entschieden, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar ist. Damit folgte es einer Verfassungsbeschwerde des bfg München, der sich nach dem Verbot seiner „Heidenspaß statt Höllenqualen-Party“ an Karfreitag 2007 durch alle Instanzen geklagt hatte. Seitdem sind an Karfreitag und allen anderen acht „Stillen Tagen“ Ausnahmen möglich, wenn Feste Ausdruck einer weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber christlichen Glaubensbekenntnissen sind. Daher muss der bfg München regelmäßig alle zwei Stunden die Party kurz unterbrechen und erläutern, was sein Anliegen ist. So soll klargestellt werden, dass es sich bei den Tanzveranstaltungen um spirituelle Veranstaltungen handelt. Laut KVR gehe es nicht anders an einem „Stillen Tag“.

Der Bund für Geistesfreiheit tritt für die strikte Trennung von Kirche und Staat ein und hat jüngst auch gegen den Kreuzerlass von Ministerpräsident Markus Söder geklagt. Dieser sieht vor, „im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.“ Der Fraktionsvorsitzende der CSU/FW im Münchner Stadtrat, Manuel Pretzl, kritisiert: „Bayern hat die meisten Feiertage und damit auch die meisten zusätzlichen guten Umsatztage für Eventveranstalter. Man muss nicht auch noch am Stillen Freitag unter dem Deckmantel einer Demonstration Party machen. Die christliche Bedeutung des Karfreitages ist übrigens auch der Grund, warum die meisten Menschen an diesem Tag nicht arbeiten müssen. Dagegen protestiert komischerweise nie jemand.“

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