Die Schwabinger Klavier-Krawalle

von Redaktion

GÜNTER KLEIN

Seit gut einem Jahr haben wir eine neue Wohnung. Wir – zwei Menschen, drei Katzen – sind, so denken wir, stille Bewohner. Zwar finden zwischen der jüngeren Bengalin (4 Jahre) und der Britisch-Kurzhaardame (12) regelmäßige geopolitische Klärungsprozesse statt, doch die dauern immer nur wenige Sekunden an. Meist sonnen sich die Katzen friedlich auf dem Balkon, und Frau und Herr K. durchmessen ihren Wohnraum auf Zehenspitzen, damit das Altbauparkett bloß nicht knarzt. Dabei ist die Umgebung gar nicht leise: Vor dem Haus verläuft eine vierspurige Straße, die gerne befahren wird, wenn man auf den Mittleren Ring will, und ein nahes Krankenhaus sorgt für eng getaktete Tatütata-Beschallung. Doch wir: wie ein Schweigeorden.

Dennoch sind wir erst von der Hausverwaltung und dann noch von einer Rechtsanwaltskanzlei angeschrieben worden: wegen Lärmbelästigung. Von den Besitzern der Wohnung unter uns. Sie stören sich daran, dass Frau K. dem klassischen Klavierspiel frönt. Die Hausordnung erlaubt das Musizieren vier Stunden täglich, die Unter-nachbarn sagen, sie müssten, um ihren Fernseher zu verstehen, diesen so laut stellen, dass wiederum ihre Unternachbarn, also unsere Unterunternachbarn, sich echauffierten. Ist das Klavier wirklich so dröhnend laut? Wir haben unsere Nebennachbarn gefragt, ob sie sich gestört fühlen. Ihre erstaunte Antwort: „Sie haben ein Klavier?“ Die Mauern sind dick. Unsere Übernachbarn spielen auch Klavier, man hört es nur ganz zart. Umgekehrt ebenso. Die Übernachbarin lobte Frau K. gar: Sie würde die Türen öffnen, damit sie besser hört, denn: „Sie sind eine Künstlerin.“

Das schrieb auch die Anwaltskanzlei. Allerdings als Vorwurf: „Angesichts der Häufigkeit und Dauer, in der in ihrer Wohnung Klavier gespielt wird, scheint eine generell verbotene berufsmäßige Ausübung vorzuliegen.“ Jetzt weiß ich über das Doppelleben meiner Frau Bescheid, die seit Jahren umjubelte Konzerte in der Philharmonie gibt und hunderttausende CDs verkauft. Verwiesen wurde von der Rechtsanwältin auf angebliche Messungen unserer Unternachbarn. Mit 40 bis 93 Dezibel soll das Klavierspiel bei ihnen angekommen sein. Nun gut, 40 Dezibel sind der Geräuschpegel in einer stillen Bibliothek. Über 90, ist das der startende Düsenjet? Wir haben eben mal die App „SoundMeter“ auf dem Handy installiert und es der älteren Bengalkatze unter die Nase gehalten. Sie schaffte die 90 dB mit einem sattsamen Schnurren.

Wie geht es weiter bei den Schwabinger Klavier-Krawallen? Frau Anwältin schreibt: „Ich weise darauf hin, dass wiederholte und beharrliche Verstöße gegen die Hausordnung rechtliche Folgen bis hin zur Entziehung des Eigentums haben können.“ Wir lesen auch von „strafrechtlicher Relevanz“ und von „Schadenersatzansprüchen“, die auf uns zukommen. Enteignung also – mindestens.

Die Kanzlei hat jetzt erst einmal einen Brief bekommen, der viel, viel länger ist als diese Kolumne. Getippt zu den gesetzlichen Ruhezeiten mit vollem Tastenanschlag. Der Kampf ist angenommen.

Sie erreichen den Autor unter Guenter.Klein@ovb.net

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