Axtmörder verurteilt

von Redaktion

Jugendstrafe und Psychiatrie-Aufenthalt

Erst tötete er seine Mutter in einem Blutrausch, dann versuchte er, das Haus anzuzünden, zuletzt holte ihn die Polizei von einem Baustellen-Kran: Das Landgericht München verurteilte Kevin G. (21) gestern zu einer Jugendstrafe von acht Jahren wegen Mordes und versuchter Brandstiftung. Gleichzeitig ordnete Richter Stefan Kirchinger die Unterbringung des Martinsrieders in der Psychiatrie an. Das bedeutet, G. muss dort grundsätzlich so lange bleiben, bis er geheilt ist – was durchaus länger dauern kann als acht Jahre.

Sein Mandant habe das Urteil emotionslos aufgenommen, berichtet Verteidiger Ömer Sahinci. Beide haben sich damit einverstanden erklärt. „Wenn in einem Urteil die psychiatrische Unterbringung angeordnet wird, ist egal, welche Jahreszahl vorne drauf steht“, erläutert der Rechtsanwalt weiter. „Sobald ein Platz frei ist, kommt Herr G. wohl in die Einrichtung nach Haar. Die Ärzte bestimmen dann, wann er als geheilt entlassen werden kann.“ Sollte dies nicht erst nach acht oder mehr Jahren der Fall sein, sondern vielleicht schon nach fünf oder sieben, müsste G. die restliche Zeit im Gefängnis absitzen. Sind Gutachter der Meinung, dass G. zwar geheilt, aber noch gefährlich ist, kann ein Gericht auch die Sicherheitsverwahrung anordnen – auch diese Möglichkeit sieht das Urteil vor.

Kevin G. leidet an einer Persönlichkeitsentwicklungsstörung mit narzisstischer Prägung, laut dem Gericht ist „seine Persönlichkeit noch nicht ausgebildet, er kann sich noch in verschiedene Richtungen entwickeln“, sagt Sahinci. „Mein Mandant sieht jedenfalls ein, dass er ärztliche Hilfe braucht, auch wenn er keine besondere Reaktion zeigt.“

G. ermordete nach eigener Auskunft im Januar 2023 seine Mutter bei einem misslungenen erweiterten Selbstmord. Er habe kurz vor einem Umzug eigentlich beide Eltern und dann sich selbst töten wollen. ISABEL WINKLBAUER

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