Undercover-Einsatz der Polizei am vergangenen Donnerstag in der Drogenszene: Die Beamte spazierten in Zivil durch den Alten Botanischen Garten, den Nussbaumpark und durchs südliche Bahnhofsviertel und gaben sich gegenüber den Dealern als Käufer aus. Mit Erfolg: Sie bekamen Ecstasy von einem 21-jährigen Syrer, Heroin von einem 29-jährigen Afghanen und Marihuana von einem 29 Jahre alten Italiener. Letzterer hatte fünf Gramm bei sich – eine erlaubte Menge zum Eigengebrauch, doch der Verkauf ist weiterhin verboten. Alle drei kamen in Untersuchungshaft. iwi
An der Pötschner Straße wurde in der Nacht vom Sonntag auf Montag ein Anwohner zum Feuerwehrmann. Zunächst bemerkte er mehrere Flammenherde am Straßenrand und rief die Profis – dann griff er selbst zum Feuerlöscher und löschte Brände an drei Fahrrädern und zwei Motorrädern. Eines davon war eine Harley Davidson, das kleinere ein Piaggio-Roller. Die Feuerwehr musste die Brandstellen nur noch prüfen, der Schaden beträgt um die 15 000 Euro. Die Polizei ermittelt nun wegen möglicher Brandstiftung. iwi
Er raste mit fast 100 Stundenkilometern in eine Tramhaltestelle am Leonrodplatz und tötete dabei einen 18-Jährigen: Gestern verurteilte das Landgericht München I den Todesraser Erdem I. zu vier Jahren und sechs Monaten Gefängnis – wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge, vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs. Außerdem erhielt Erdem I. eine fünfjährige Führerscheinsperre. Der 22-Jährige hatte zu Prozessbeginn ein Geständnis abgelegt und unter Tränen um Verzeihung gebeten. „Ich kann nur sagen, dass es mir aufrichtig leidtut und wie sehr ich es bereue“, sagte er. „Ich werde mir das wahrscheinlich auch niemals vergeben.“ Der junge Mann war laut Staatsanwaltschaft vor einer Polizeikontrolle geflüchtet, weil er unter Drogen- und Alkoholeinfluss unterwegs war und außerdem keinen Führerschein hatte. An der Tramhaltestelle erfasste er mit seinem Wagen einen heute 19-Jährigen, der vor Gericht als Zeuge aussagte, und dessen besten Freund (18). Der 18-Jährige starb, sein Kumpel, wurde schwer verletzt. Im vergangenen Dezember hatte das Amtsgericht den Prozess an das Landgericht verwiesen, weil dieses höhere Strafen als das Amtsgericht (maximal vier Jahre) aussprechen kann. dpa, and