Tempo 30: Jetzt gilt‘s!

von Redaktion

Auf der Landshuter Allee gilt ab Montag Tempo 30 ab der Donnersbergerbrücke bis zur Olympiaharfe (siehe Karte unten). © Schmidt

Am Freitag hat die Stadt verkündet: Ab Montag gilt auf der Landshuter Allee Tempo 30 – von der Donnersbergerbrücke im Süden bis zum Toni-Merkens-Weg am Olympiapark im Norden. Somit will die Stadt das Dieselverbot umgehen. Die Deutsche Umwelthilfe hat bereits Widerstand angekündigt.

Ob man damit die zu hohen Stickstoffdioxid-Werte auf der „Landshuter“ in den Griff kriegen wird, entscheiden nun die nächsten zwölf Monate. „Der Versuch wird einem Monitoring unterzogen“, heißt es in der Rathaus-Mitteilung. Sprich: Es wird getestet, wie sich das neue Tempo 30 auf den Schadstoff-Ausstoß auswirkt. Und auch, wie die Auswirkungen auf die „Verkehrsmenge und mögliche Ausweichverkehre“ sind.

Die Stickstoffdioxid-Werte für den gestrigen Freitag sind eindeutig: Sogar in der Ferienzeit sind die Werte zu hoch. Im Jahresmittelwert dürfen sie 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht überschreiten, der Kurzzeitgrenzwert beträgt 200 Mikrogramm. Die Luftwerte am Freitag zeigten, dass auch in der Ferienzeit die Landshuter Allee ab 7 Uhr die 40-Mikrogramm-Grenze deutlich überspringt. Um 7 Uhr betrug der Wert 65, um 10 Uhr war er 66 hoch und um 12 Uhr sank er leicht auf 58. Am 24. April hatte der Stadtrat beschlossen, Tempo 30 so schnell wie möglich einzurichten. Rekordtempo fürs Schneckentempo also. „Die Temporeduzierung gilt mit der Montage der Schilder“, heißt es. Der Deutschen Umwelthilfe ist das nicht genug. Sie verweist auf das Urteil, das sie beim Bayerischen Verwaltungsgericht (BVG) im März erstritten hatte und in dem eine Revision ausgeschlossen wird. Von Tempo 30 statt Diesel-Fahrverbot sei nie die Rede gewesen.

Dagegen geht die Stadt vor, doch die Umwelthilfe glaubt nicht an deren Erfolg und betont: „Nur eine Ausweitung der Fahrverbote auf Euro 5 kommt für München als Maßnahme in Betracht.“ Im Herbst rechnet man daher auch mit einer Zurückweisung des Antrags, ob eine Revision zugelassen wird. Das Bundesverwaltungsgericht habe schon in mehreren Fällen das Diesel-5-Fahrverbot angeordnet. Ist im Herbst also schon wieder Schluss mit dem Münchner Mia-san-mia-Sonderweg Tempo 30?

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