Imam bestreitet vor Gericht Vorwürfe

von Redaktion

Prozess nach Facebook-Post zum 7. Oktober hat begonnen

Der angeklagte Imam Mohamed Ibrahim (l)mit seinem Anwalt Andreas von Mariassy. © dpa

„Jeder hat seine eigene Art, den Oktober zu feiern“, schrieb ein Münchner Imam am Tag des Terrorangriffs der Hamas auf Israel. Vor Gericht erläuterte er nun, wie er das gemeint haben will.

Der Münchner Imam Mohamed Ibrahim hat Vorwürfe gegen ihn bestritten, er habe auf Facebook den Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober gefeiert. Er betonte am Montag vor dem Amtsgericht München, dass „ich mich auf keinen Fall hinter jemanden stelle, der Zivilisten angreift und tötet“.

Er hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt, der ihm Belohnung und Billigung von Straftaten vorwirft. Hintergrund ist ein Facebook-Post vom 7. Oktober 2023, dem Tag des Angriffs der Hamas auf Israel. Damals hatte er geschrieben: „Jeder hat seine eigene Art, den Oktober zu feiern.“ Dahinter hatte er einen Smiley gesetzt.

„Dadurch brachten Sie zum Ausdruck, dass Sie den Mord und die Geiselnahmen der Hamas in hundertfachen Fällen guthießen, dass der Terrorangriff jedenfalls für manche Personen einen Anlass zum Feiern darstellt“, hieß es in dem Strafbefehl, den der Antisemitismusbeauftragte der bayerischen Justiz, Andreas Franck, vor Gericht verlas.

„Die Tötung von über 1200 Zivilisten durch die Terrororganisation Hamas am 7.10.2023 hat in der deutschen Bevölkerung tiefe Bestürzung ausgelöst. Ihr Post, der im krassen Gegensatz dazu stand, war geeignet, das Sicherheitsgefühl großer Teile der Gesellschaft zu erschüttern.“

Ibrahim, der angibt, sich im Konflikt zwischen Israel und Palästina für eine Zwei-Staaten-Lösung auszusprechen, sagte, er habe diesen Post mittags verfasst und zu dem Zeitpunkt nur gehört, „dass es dem palästinensischen Widerstand gelungen sei, gegen Israel einen Erfolg zu erzielen“. Er sei davon ausgegangen, dass es sich um eine rein militärische Aktion handle und „dass die Palästinenser versuchen, zu ihren Rechten zu kommen“. Es gebe „viele Gruppen in Palästina, die Widerstand leisten“. „Wenn Besatzung da ist, darf man gegen die Besatzung vorgehen“, betonte Ibrahim und zog eine Parallele zu dem Recht der Ukraine, sich gegen Russland zu verteidigen.

Der Deutsch-Ägypter habe sich dann an den ägyptischen Nationalfeiertag am 6. Oktober erinnert und darum ein solches „Wortspiel“ in arabischer Sprache aufgeschrieben. „Dass ich einen lächelnden Smiley dahinter gesetzt habe, gehört zu meiner Kommunikationsart“, sagte der 52-Jährige. „Ich trage fast immer ein Lächeln im Gesicht.“

Er bestritt, dass eine Billigung von Straftaten vorliege: „Dieser Post hat zunächst niemanden interessiert und den öffentlichen Frieden nicht tangiert“, betonte er. Erst die darauffolgende Diskussion habe ihm klargemacht, dass der Satz anders verstanden werden könne, als er gemeint gewesen sei. Darum habe er den Post gelöscht. Staatsanwalt Franck glaubte den Ausführungen des Angeklagten nicht. Er habe „Schwierigkeiten, Ihnen irgendwie zu folgen“, sagte er.

In den 30 Jahren, die er inzwischen in Deutschland lebe, habe er sich immer für Integration eingesetzt und für den interreligiösen Dialog, betonte der Imam. Er habe in Karlsruhe einen Integrationspreis bekommen, sei Mitinitiator eines muslimisch-jüdisch-christlichen Kulturzentrums in Wolfsburg gewesen und habe an der Uni Erlangen-Nürnberg islamische Religionslehrerinnen und -lehrer ausgebildet. Diese Aufzählung solle „zum Ausdruck bringen, welcher Mensch ich bin und welche Haltung ich habe“.

Das Islamische Zentrum in München hatte ihn nach dem Post suspendiert; der Vorstand des Islamischen Zentrums distanzierte sich von dem Post. Die Nachricht war von einigen als Verhöhnung der israelischen Opfer der Terrororganisation Hamas verstanden worden, darum führte auch der Antisemitismusbeauftragte der bayerischen Justiz die Ermittlungen.
DPA

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