Der verstorbene Papst Benedikt XVI., Joseph Ratzinger. © dpa
Die deutsche Justiz ist laut einem Gerichtsbeschluss nicht für die Suche nach Erben des verstorbenen Papstes Benedikt XVI. zuständig. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München jetzt entschieden, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Der Kläger in einem Zivilverfahren um Missbrauch in der katholischen Kirche hatte beim Amtsgericht beantragt, die Ermittlung von möglichen Erben Joseph Ratzingers anzuordnen – und war damit schließlich gescheitert. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München ist rechtskräftig.
Das OLG argumentierte, es sei dem Kläger zumutbar und möglich, ein Verfahren zur Ermittlung von Ratzingers Erben bei Gerichten im Vatikan anzustrengen. Dort habe der vor seinem Tod emeritierte Papst seit 2005 seinen gewöhnlichen Aufenthalt gehabt.
Die Frage nach etwaigen Erben Ratzingers ist für das Verfahren in Traunstein relevant, weil der in der Zwischenzeit gestorbene Papst Benedikt XVI. ursprünglich unter den Beklagten war. Als Kardinal Joseph Ratzinger war er Erzbischof von München und Freising, als ein Priester in sein Bistum versetzt wurde, der den Kläger im Verfahren Mitte der 1990er-Jahre in Garching an der Alz sexuell missbraucht haben soll. Das Verfahren gegen Ratzinger wurde aber abgetrennt, weil nach seinem Tod noch immer unklar ist, wer seine Rechtsnachfolge antritt und damit gewissermaßen auch das Verfahren erbt. Deshalb bleibt das Verfahren in diesem Zusammenhang zunächst weiter ausgesetzt.
DPA