Jérôme Boateng bei seinem Prozess vor dem Landgericht München. © Frank Hoermann / Sven Simon
Früher kämpfte Jérôme Boateng in der Nationalmannschaft, gestern kämpfte er alleine vor dem Landgericht MünchenI. Es ist bereits der dritte Prozess um eine mutmaßliche Gewaltattacke. Seine Freundin (33) hatte ihn nach einem Karibik-Urlaub im Sommer 2018 angezeigt. Der zweite Verhandlungstag mit der Ex als Zeugin war eine wahre Schlammschlacht. Mit einer unglücklichen Richterin, die gerne die Zwillingstöchter (13) geschützt hätte.
Eigentlich hätte der Urlaub die Stimmung nach der verkorksten WM in Russland – Deutschland war nach der Gruppenphase ausgeschieden – aufhellen sollen. Boateng und seine Freundin, die Mädels und zwei Freunde der Eltern waren in eine schicke Ferienanlage gereist. Eines Abends trafen sich die Erwachsenen zum Kartenspielen. Die Kinder schliefen schon in ihrem Bungalow. Doch dann soll der Ex-Nationalspieler geschummelt haben und das Unglück nahm seinen Lauf. Aus dem verbalen Streit entwickelte sich eine Gewaltattacke. Er soll ein großes Windlicht und eine Kühltasche auf seine Freundin geworfen haben. Er soll sie geschlagen, an den Haaren gezogen und in den Kopf gebissen haben. Stimmt nicht, ließ die Verteidigerseite verlauten. Es habe nur Tritte gegen Windlicht und Tasche gegeben.
Doch dieser Fall an sich wäre für das Gericht ganz einfach. Tatsächlich aber soll der Nationalspieler später nochmals eine andere Frau attackiert haben. Und seine Ex-Freundin dürfte auch kein unbeschriebenes Blatt sein. Denn das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Töchter liegt trotz der massiven Gewaltvorwürfe bei Boateng. Seit zwei Jahren hat die in Berlin lebende Mutter ihre Mädels nicht mehr gesehen. Zudem ist ihr nur begleiteter Umgang erlaubt, das heißt: Wann immer sie ihre Töchter sieht, muss ein Mitarbeiter des Jugendamtes dabei sein.
Im Gerichtssaal musste die 33-Jährige die vermeintliche Tatnacht und alles, was danach kam, noch einmal schildern. Sie hatte später mit Boateng auch über eine Anzeige gesprochen, weil sie sich noch nicht endgültig entschieden hatte. „Ich habe gesagt, eigentlich müsste ich dich anzeigen“, erinnerte sich die Frau. Er habe erwidert: „Dann sorge ich dafür, dass die Kinder im Heim landen.“ Die 33-Jährige brach daraufhin in Tränen aus.
Erst im Oktober 2018, also drei Monate nach dem Urlaub, hatte sie schließlich Anzeige erstattet. Boateng wurde angeklagt. Es folgten Prozesse vor dem Amts- und Landgericht. Am Ende stand eine Geldstrafe über 1,2 Millionen Euro zu Buche. Das Oberste Landesgericht hob das Urteil auf, darum wird seit einer Woche zum dritten Mal verhandelt.
Die Vorsitzende Richterin hätte den Prozess mit Blick auf die Kinder gerne rasch beendet. Deshalb hatte sie schon zu Prozessbeginn eine Verwarnung für Boateng und eine Geldstrafe unter Vorbehalt für richtig angesehen. Die Staatsanwaltschaft sagte nein und die 33-Jährige hatte einen finanziellen Täter-Opfer-Ausgleich abgelehnt. „Mir hätte es gereicht, wenn er sich entschuldigt hätte“, sagte sie. Der Prozess dauert an. ANGELA WALSER