Schuhbeck: Womit er jetzt rechnen muss

von Redaktion

Corona-Betrug? Experte: Lange Haft droht

Alfons Schuhbeck: Ihm droht eine neue Anklage © Balk

Wegen Steuerhinterziehung wurde Alfons Schuhbeck (75) bereits zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt, die er aktuell in der JVA Rothenfeld (bei Andechs) absitzt. Doch dem früheren Starkoch droht nun eine erneute Haftstrafe: Gegen ihn ermittelt die Staatsanwaltschaft München I wegen Insolvenzverschleppung und Betrug im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen (wir berichteten), schon in den kommenden Wochen könnte es zur Anklageerhebung kommen. Was droht Schuhbeck jetzt?

„Bewahrheiten sich die neuen Tatvorwürfe, wird es im Falle einer weiteren Verurteilung zu einer nachträglichen Gesamtstrafe kommen“, erklärt der Münchner Strafverteidiger Alexander Stevens. Diese muss laut Gesetz höher liegen als die bisherige Verurteilung. Voraussetzung sei, dass die Taten zeitlich vor der bereits verurteilten Steuerhinterziehung lagen. „Falls nicht, kommt es zu einer ganz neuen Strafe.“

Problematisch für Schuhbeck ist, dass auch die neuen Vorwürfe wieder mit Finanzdelikten zu tun haben sollen. „Das hat schon ein gewisses System“, sagt Stevens. Die Konsequenz: „Bei einer Verurteilung würden sich die neuen Taten strafverschärfend auswirken.“ Aktuell steht Schuhbeck im Verdacht, Corona-Soforthilfen im Wert von mehreren hunderttausend Euro illegal abgezockt zu haben. „Bei über 50000 Euro gilt das schon rechtlich als Betrug in großem Stil“, erklärt Stevens. Zumal die Ermittlungen sich gegen elf (!) frühere Schuhbeck-Firmen richten. „Hier drohen dann bis zu zehn Jahre Haft.“ Die aber mit der bisherigen Haftstrafe verrechnet würden.

Aktuell sitzt Schuhbeck seit August 2023 in Haft. Klagt die Staatsanwaltschaft ihn erneut an, wäre er also voraussichtlich immer noch Häftling – und würde als solcher ins Gericht geführt. „Schützen kann ihn eigentlich nur sein Alter oder sein Gesundheitszustand“, sagt Stevens.

Der Hintergrund: Frühestens aus dem Gefängnis käme Schuhbeck nach der Hälfte seiner aktuellen Strafe (19 von 38 Monaten), also Ende April 2025. Dagegen spricht aber, dass er bislang keine Schadenswiedergutmachung geleistet hat – offen sind noch immer Steuerschulden gegenüber dem Finanzamt in Höhe von 1,2 Millionen Euro.

Und die muss er in jedem Fall begleichen, stellt die Bayerische Finanzverwaltung auf Anfrage unserer Zeitung klar. Auch die Insolvenz schützt Schuhbeck nicht: Eine Restschuldbefreiung wird – im Gegensatz zu Normalbürgern – für verurteilte Steuer-Straftäter nämlich „nicht erteilt“, erklärt Sprecherin Anna-Lena Kienberger. Sogar „im Wege der Pfändung“ könnten die Steuerschulden „beigetrieben werden“. Bitter für Schuhbeck: Er war als Häftling auf einem guten Weg, erhielt bereits Vollzugslockerungen und durfte auch schon tagesweise zu Hause übernachten. Jetzt droht ihm ein neuer Prozess! ANDREAS THIEME

Artikel 3 von 8