„From the river to the sea“ („Vom Fluss bis zum Meer“): Der Antisemitismusbeauftragte Ludwig Spaenle fordert ein grundsätzliches Verbot dieses bei propalästinensischen Demonstrationen oft verwendeten Slogans. Er sprach sich für eine Änderung des Strafgesetzbuches aus und reagierte damit auch auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom Vortag.
Der VGH hatte dabei ein pauschales Verbot des Slogans für rechtswidrig erachtet und gab damit der Beschwerde einer Frau statt, die für den heutigen Montag eine Demonstration in München angemeldet und auch Plakate mit der Aufschrift angekündigt hat. Die Stadt erließ jedoch die Auflage, die Parole nicht zu verwenden, weil damit der Anfangsverdacht für eine Straftat vorliege. Der VGH argumentierte aber, ob die Verwendung des Slogans einen Straftatbestand erfülle, hänge vom Einzelfall und insbesondere davon ab, ob ein erkennbarer Bezug zur Terrororganisation Hamas oder anderen verbotenen Vereinigungen vorliege.
Spaenle argumentierte, das Existenzrecht Israels sei für ihn „weder diskutier- noch verhandelbar“. Die Formulierung sei eindeutig belegt – und zwar mit der Forderung nach der Auslöschung des Staates Israel. „Da können wir nicht zuschauen.“ Um das zu verhindern, müsse das Strafrecht geschärft werden.
Der Antisemitismusbeauftragte hat mit Unverständnis auf die Entscheidung des VGH reagiert und sein Bedauern bekundet, dass die Bedeutung der Formel noch nicht überall verstanden werde. „Das ist ein Kampfbegriff gegen die Existenz Israels.“ Gerade Deutschland und Bayern hätten eine besondere Verantwortung für jüdisches Leben und für den Staat Israel.
MM