Verklagt: die Tiersitter Philipp und Isabella H. © Sigi Jantz
Pippin ist ein feiner, alter Kater von 13 Jahren. Er spielt und schmust immer noch gerne. Nur hat er eine schlechte Eigenschaft: Wenn man ihn auf dem Wohnzimmerteppich streichelt, fährt er die Krallen aus und reißt Fasern aus dem Textil. Das zumindest behauptet sein Besitzer, der Taufkirchener Johannes E. Er kam mit seiner Frau und den Kindern letztes Jahr aus einem dreieinhalbwöchigen Urlaub zurück und stellte entsetzt fest, dass der Teppich völlig zerrupft war! Für Familie E. war der Fall klar: Die Katzensitter, die auf Pippin aufgepasst hatten, müssen ihn dort gestreichelt haben. Obendrein entdeckten sie einen nach Müll riechenden Feuchtigkeitsschaden auf dem Parkett im Flur. Die Katzenbesitzer verklagten die Sitter. Gestern wurde der Fall vor dem Amtsgericht verhandelt.
970 Euro für die Parkett-Reparatur und 399 Euro für den Teppich sollen Philipp und Isabella H. jetzt bezahlen. „Wir sollten täglich den Kater füttern, ihm Wasser geben, die Katzentoilette reinigen und mit ihm spielen“, erzählt Philipp H.. Seine Frau und er sind Studenten aus Giesing und Eltern eines Kleinkinds, die sich durch Tier-Sitting etwas hinzuverdienen wollten. „Wir haben bestimmt keinen feuchten Müllbeutel auf dem Parkett im Flur stehen lassen, sagt H., „denn Müll runterbringen gehörte nicht zu unseren vereinbarten Aufgaben. Außerdem meint unsere Haftpflichtversicherung, da die Schäden von einer Katze verursacht wurden, haben wir dafür nicht einzustehen.“ Nach Meinung der H.s ist der Fleck im Flur von Pippin verursacht worden. Denn der sei als Senior-Kater etwas inkontinent. Allerdings kann Kläger Johannes E. Beweisvideos vorlegen.
Die H.s haben sie ihm damals in den Urlaub geschickt, um Neues von der Katze zu berichten, nun nimmt die Richterin sie in Augenschein: Pippin, wie er von Isabella H. auf dem Teppich gestreichelt wird, neben ihm herausgerupfte Fasern. Oder Pippin, wie er im Flur herumstreicht, wobei Kläger E. noch keinen Nässefleck an bewusster Stelle sieht, die Beklagten aber schon. War der Parkettschaden etwa vorher schon da? Auch über den Teppich wird diskutiert. „Herr E. hat selbst erzählt, die Familie hätte darauf einmal mit einem Laserpointer mit dem Kater gespielt, wobei Schäden entstanden sind“, führt der Anwalt der H.s an. „Aber sehr geringe!“, kontert E., „daher ja das Teppichspielverbot!“ Selbiges habe er ausdrücklich auf einem Anleitungszettel für die Sitter hinterlassen.
Weil die Videos den offiziellen Akten noch beigefügt werden müssen, wurde die Urteilsverkündung auf Anfang September gelegt.
ISABEL WINKLBAUER