Schlappe für Viagogo

von Redaktion

Der Online-Ticketvermittler Viagogo darf künftig keine Karten mehr für FC-Bayern-Spiele anbieten, wenn diese noch nicht existieren. Solche „Leerverkäufe“ hat das Landgericht München gestern für unzulässig erklärt. Auch muss Viagogo künftig den Käufern von Tickets Namen und Anschrift der Verkäufer nennen, die ihnen über die Plattform Karten verkaufen. Das Gericht kam damit einer Klage des FC Bayern in wichtigen Punkten nach. Leerverkäufe werden getätigt, bevor Tickets für das jeweilige Fußballspiel vom Verein überhaupt herausgegeben wurden. „Dies führt Verbraucher in die Irre, da diese meinen, sicher ein Ticket zu erwerben, obwohl der Verkauf letztlich auf Spekulation beruht“, begründet das Gericht das Verbot. Der FC Bayern hatte gegen die Praxis vor allem geklagt, weil nach seiner Einschätzung Viagogo über Strohleute Tickets für Bayern-Spiele bei Verkaufsstart hamstert und anschließend über die eigene Internetseite zu überhöhten Preisen weitergibt. Dies stritt Viagogo erfolgreich ab. Dennoch muss der Name des Verkäufers künftig genannt werden. Und auch mit dem Slogan „schwer verfügbar“ darf Viagogo nicht mehr für Bayern-Tickets werben.
ISABEL WINKLBAUER

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