Das Kreisverwaltungsreferat kümmert sich ums neue Selbstbestimmungsrecht. © Marcus Schlaf
Heute offiziell ein Mann, im Herbst eine Frau – oder umgekehrt: Ab November gilt in Deutschland das neue Selbstbestimmungsrecht. Seit 1. August kann man anmelden, dass man seinen Geschlechtseintrag und seinen Vornamen im Personalausweis oder im Reisepass ändern will.
In München ist dafür das Kreisverwaltungsreferat (KVR) zuständig. Die Nachfrage: recht hoch! Stand 7. August haben sich laut Sprecher „110 Personen bei uns für Termine im November angemeldet. Die erste Novemberwoche ist bei uns bereits ausgebucht.“
So funktioniert die behördliche Geschlechtsumwandlung: Interessierte müssen beim Standesamt die Absicht anmelden, eine Erklärung zum Geschlechtseintrag abzugeben. Laut KVR geht das frühestens drei Monate später – in Bayern wegen Feiertags ab 4. November. Mit dieser Erklärung versichert eine Person, dass der gewählte Geschlechtseintrag oder die Streichung des Geschlechtseintrags sowie der neu gewählte Vorname ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht. Ist das erledigt, erhält man vom Standesamt eine Bescheinigung. Mit der kann man einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen.
Das Ganze kostet bis zu 142 Euro. Ein Sprecher: „Für die Beurkundung der Erklärung zum Geschlechtseintrag und zum Vornamen werden 60 Euro fällig, für die Bescheinigung 12 Euro. Hinzu kommen noch die Gebühren für die Ausstellung des neuen Ausweises.“ Die beträgt für Menschen über 24 Jahren 37 Euro (Ausweis) oder 70 Euro beim Pass (für Menschen über 24).
THOMAS GAUTIER