Keine Mieterhöhung wegen Inflation

von Redaktion

Gute Nachricht für Wohnungsmieter in München: Das Landgericht hat eine Grundsatzentscheidung getroffen, die vielen Menschen viel Geld sparen wird. Mieterhöhungen, die über die Anpassung der Miete aufgrund des Mietspiegels hinausgehen, werden demnach nun klare Grenzen gesetzt. Ein solcher Zuschlag lasse sich jedenfalls nicht mit der Inflation begründen und sei in der Regel nicht zulässig, so die rechtliche Einschätzung des Gerichts. Im konkreten Fall hatte eine Vermieterin einen Zuschlag zu den Mietwerten des Mietspiegels 2023 gefordert, denn seither sei die ortsübliche Vergleichsmiete ungewöhnlich stark gestiegen. Ein Amtsrichter wies die Klage ab: Ein Anstieg nach dem Index für Nettokaltmieten in Bayern von wenig mehr als drei Prozent sei kein außergewöhnlicher Mietanstieg.

Das Landgericht teilte seine Auffassung. Auch die hohe Inflationsrate tauge nicht als Begründung. Der Verbraucherpreisindex werde auf Grundlage eines Warenkorbs mit rund 700 Gütern und Dienstleistungen berechnet. Darauf lasse sich keine belastbare Aussage für die ortsübliche Vergleichsmiete stützen. Die Grundsatzentscheidung der Kammer habe erhebliche Bedeutung für viele Mietverhältnisse in München. Im konkreten Fall hat die Vermieterin ihre Berufung bereits zurückgenommen.
MM

Artikel 5 von 5