Opfer von Gewalt in Kinderheimen sollen mit Soforthilfen entschädigt werden. © Annette Riedl/ dpa
35 Millionen Euro: So viel Geld sollen Betroffene von Gewalt und Missbrauch erhalten. Diesen Bedarf hat die unabhängige Expertenkommission zur Aufarbeitung der Geschehnisse in Münchner Heimen, Pflege- und Adoptivfamilien ermittelt. Die Kommission hat zudem ein Konzept und Verfahren zur Auszahlung von Anerkennungsleistungen an Betroffene erarbeitet. Es soll am 21. August dem Feriensenat des Stadtrats zur Entscheidung vorgelegt werden.
Im Herbst 2021 setzte der Stadtrat die Kommission ein. Ein großes Anliegen von Stadt und Verwaltung damals: ein Konzept für die Höhe und die Auszahlung des Geldes. Für Soforthilfen erhielt die Kommission bereits 4,3 Millionen Euro aus dem kommunalen Haushalt.
Ab Dezember arbeitete die Kommission mit Experten Kriterien aus, anhand derer Missbrauchsbetroffene die veranschlagten 35 Millionen Euro erhalten sollen. Ignaz Raab, Chef der Expertenkommission: „Da eine rein pauschale Beurteilung von Missbrauchs- und Gewalterfahrungen jedoch nie den individuellen Schicksalen von Betroffenen gerecht werden kann, wird die Ausreichung der Anerkennungsleistungen auch unter der Maßgabe eines extra dafür eingerichteten Prüfungsgremiums erfolgen. Die Expertenkommission bittet deshalb um Verständnis, dass die Kriterien nicht an die Öffentlichkeit weitergegeben werden.“
Betroffene können Anträge auf Soforthilfen und Anerkennungsleistungen direkt bei der Anlaufstelle einreichen, und zwar per E-Mail an anlaufstelle@kinderschutz.de, per Telefon (089/2317169170) oder online (kinderschutz.de/anlaufstelle).
MM