Die Bundespolizei muss die Gleisläufer suchen und die Lage vor Ort klären. © Bundespolizei
Eine Person am Gleisbett, wie hier am Montag an der Hackerbrücke, kann Chaos in der ganzen Stadt verursachen. © Sebastian horsch, achim schmidt
Montag, 18 Uhr, Pendler-Rushhour an der Hackerbrücke. Die S7 nach Wolfratshausen wird angekündigt. Doch die Bahn darf nicht einfahren, eine rote Ampel schaltet einfach nicht auf Grün. Unruhe macht sich am Bahnsteig breit. Dann genervtes Stöhnen unter den Reisenden, die den Grund für die Sperre erkennen: Neben den Gleisen läuft ein Teenager aus Richtung Donnersbergerbrücke auf die Hackerbrücke zu, vielleicht 13 oder 14 Jahre alt. Kurz darauf die bekannte Durchsage: Personen im Gleis! Nichts geht mehr, der Bahnverkehr kommt zum Erliegen. Der Verursacher marschiert seelenruhig weiter. „Der legt ganz München lahm“, sagt ein Fahrgast resigniert. Irgendwann dreht der Junge dann doch um und läuft wieder zurück Richtung Donnersbergerbrücke. 20 Minuten später sind die Gleise wieder frei.
Der Bub ist kein Einzelfall, die Münchner Bahnschienen werden zunehmend zum Spazierweg. Auch gestern verspäteten sich die S3 und S7 wegen „unbefugter Personen“ auf dem Bahnweg in Giesing. „Im Netz der S-Bahn München verzeichnen wir seit einiger Zeit eine Zunahme der Fälle mit Personen im Gleis“, sagt eine Sprecherin der Bahn. Grundsätzlich habe die Sicherheit oberste Priorität, daher würden Gleise gesperrt, wenn dort unbefugte Personen gesichtet werden. Anschließend sei es Aufgabe der Bundespolizei, so die Sprecherin weiter, zu überprüfen, wo jemand herumläuft, wie viele Personen es tatsächlich sind und diese wieder in Sicherheit zu bringen. Zum Glück ereigne sich der größte Teil der Gleisgänge außerhalb der Stammstrecke – „so sind von einer Sperrung nur einzelne Züge betroffen, wogegen es bei der Stammstrecke schnell zu Verspätungen auf allen Linien kommen kann“.
Rund 300 Fälle von Personen im Gleis gibt es jedes Jahr laut Wolfgang Hauner, dem Sprecher der Bundespolizei. Oft sei Alkohol eine Ursache für die verbotenen Ausflüge, zum Beispiel, wenn nach der Wiesn die Heimgänger meinen, der Weg über die Gleise sei kürzer als der über die Hackerbrücke. „Viele Besucher unterschätzen die Situation, gehen im Kopf von ihrem kleinen Bahnhof zu Hause aus.“ Andererseits versuchten Reisende, vor allem außerhalb, über die Gleise schnell eine S-Bahn zu erreichen, die gerade einfährt. Hauner appelliert: „Jetzt zum Schulstart sollte man sich gut überlegen, ob man Kindern so ein schlechtes Vorbild sein will.“
Denn Gleise sind gefährlich, das Betreten ist aus gutem Grund verboten. „Bei 100 km/h braucht ein Zug selbst bei einer Vollbremsung noch rund 800 bis 1000 Meter, bis er zum Stehen kommt“, mahnt die Bahn. Andererseits „kann man je nach Wind gar nicht hören, ob ein Zug kommt“, weiß Hauner, „zudem können Züge auch mal von der Seite kommen, aus der man sie nicht erwartet“.
Passiert nichts, kann für einen Verstoß gegen die Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung eine Verwarnung von 30 Euro fällig werden. Die Bahn behält sich bei „gefährlichem Eingriff in den Bahnverkehr“ aber auch Bußen von bis zu 5000 Euro vor. Für den Teenager ging die Sache am Montag glimpflich aus: Er wurde von zwei Bundespolizisten belehrt und zeigte sich einsichtig, sodass er keinen Strafzettel bekam.