Auch zur Europawahl hatten Parteien wieder großflächig plakatiert, nicht immer regelkonform. © DPA/Arne Dedert
Im Wahlkampf zur Europawahl hat das Kreisverwaltungsreferat (KVR) insgesamt 1517 Verstöße gegen die städtische Plakatierungsverordnung verzeichnet, also jene Vorschriften, die regeln, wie, wo und in welchem Umfang Plakate angebracht werden dürfen. Das teilt die Verwaltung in einer Antwort auf eine Anfrage der AfD mit. Spitzenreiter bei den Verstößen war demnach die CSU mit 282 Fällen, gefolgt von den Grünen (251), der SPD (170) und Volt mit 162. Zur Einordnung gehört, dass diese Parteien auch mit am meisten Plakate aufgestellt haben.
In der Plakatierungsverordnung ist unter anderem festgehalten, dass Plakatständer oder Plakate an Rohren und Masten von Verkehrszeichen verboten sind, die sich an den fließenden Verkehr richten, etwa Geschwindigkeitsbeschränkungen. Hiergegen verstießen Grüne Wahlkämpfer 27-, die CSU 47-mal. Auch Bäume dürfen durch Plakatständer und Plakate nicht berührt werden, dagegen verstieß die AfD in 19 Fällen und damit am meisten. Ebenfalls verboten ist es, an Straßen zu plakatieren, auf denen mehr als 50 Stundenkilometer erlaubt sind. Daran hielten sich in 17 Fällen CSU-, in 24 Fällen AfD- und in 26 Fällen Volt-Wahlkämpfer nicht.
Das KVR hatte bereits bei der der Landtagswahl 2023 insgesamt 925 Verstöße festgestellt und die Parteien auf die Regelungen hingewiesen. Gebracht hat es laut KVR nicht viel: „Trotz der in der Vergangenheit erfolgten Kontrollen, Monierungen und Informations-Schreiben an die Parteien nahmen die Verstöße zu“, schreibt das Referat im Fazit. Die Ordnungsbehörde will nun noch konsequenter kontrollieren und Verstöße ahnden.
SKA