Extrem lange Wartezeiten kann es mitunter für MRT-Untersuchungen geben. © dpa
Ohne ihre privat versicherte Freundin Ingeborg Blattenberger-Tauscher (li.) hätte Svjetlana Mitrovic erst im Oktober einen Termin für ihren verletzten Sohn bekommen. © Marcus Schlaf
Svjetlana Mitrovic hat einen ganzen Tag lang vergeblich telefoniert. „Ich war völlig verzweifelt“, erzählt sie. Nachdem sich ihr 16-jähriger Sohn Simon beim Sport am Knöchel verletzt hatte, befürchtete sein Orthopäde, er könnte gebrochen sein. Um Klarheit zu gewinnen, brauchte Simon dringend einen Termin zur Magnetresonanztomografie (MRT). „Der Fuß war so geschwollen, dass der Arzt auf dem Röntgenbild nicht genau sehen konnte, was damit ist. Bei den Radiologie-Praxen hieß es dann: Freie Termine gibt es erst im Oktober wieder.“ Zufällig rief Mitrovics Freundin Ingeborg Blattenberger-Tauscher an dem Tag an und hörte von den Sorgen der Familie. „Ich hatte mir kürzlich den Lendenwirbel angebrochen und am gleichen Tag noch einen MRT-Termin bekommen.“
Die Lehrerin ist privat versichert und kennt die Ungleichbehandlung von privat und gesetzlich aus ihrer eigenen Familie. Ebenso weiß sie, dass man in Notlagen kreativ sein muss: „Ich habe einfach bei der Radiologie in Harlaching angerufen. Dort wurden mir gleich vier verschiedene Termine angeboten, an dem Tag, an dem auch Simon vergeblich einen Termin haben wollte.“ Blattenberger-Tauscher griff zu und nahm Familie Mitrovic mit. Im Sprechzimmer erklärte sie dem Arzt die Situation und der ließ sich auf den Tausch des Patienten ein. So erfuhr Simon, dass sein Knöchel nicht gebrochen war, aber ein paar Bänder gerissen waren. „Mir wäre so ein Trick gar nicht eingefallen“, sagt Svjetlana Mitrovic.
In der Radiologie München, einem Praxisverbund, widerspricht man der Behauptung einer Ungleichbehandlung vehement: „In unseren Praxen werden Privatpatienten nicht bevorzugt untersucht“, teilt Praxismanager Martin Schweiger mit. „In unserem Verbund werden etwa 80 Prozent aller Untersuchungen für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung und 20 Prozent für Versicherte der privaten Krankenkassen erbracht. Dies entspricht in etwa auch der prozentualen Verteilung der Versicherungszugehörigkeit im Großraum München.“
Im Gegensatz zu den Patienten der privaten Krankenversicherungen unterliege die Versorgung der gesetzlich Versicherten jedoch strengen Regeln. So dürften letztere von niedergelassenen Ärzten nur dann untersucht und behandelt werden, wenn diese Ärzte über einen entsprechenden Kassenarztsitz verfügten. „Die Anzahl der Kassenarztsitze ist limitiert und richtet sich nach der Bedarfsplanungsrichtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns. Für den Großraum München, soweit ich weiß sogar für ganz Bayern, gibt es für Radiologen aktuell keine Möglichkeit mehr, Kassenarztsitze zu erhalten.“
Zwar hat die Radiologie München einen Kassensitz, aber aus Budgetgründen hält sie Termine für Privatpatienten frei. „Somit steht pro Tag eine bestimmte Kapazität an Untersuchungsslots für Kassenpatienten zur Verfügung. Ist diese ausgeschöpft, können wir dem Patienten erst dann einen Termin geben, wenn wieder entsprechende Kapazitäten frei sind.“ Notfälle seien ausgenommen: „Not kennt kein Gebot. Hier sprechen wir aber von der Abklärung einer lebensbedrohenden Lungenembolie oder einem Aneurysma.“ Vielleicht ist ein gebrochener Knöchel einfach nicht schlimm genug und kann bis Oktober warten.
GABRIELE WINTER