Oberbürgermeister Dieter Reiter hält das Tempolimit nach wie vor für eine sinnvolle Maßnahme. © A. Schmidt, M. Schlaf
Die Grenzwerte für die Schadstoffbelastung auf dem Mittleren Ring werden stellenweise überschritten.
Tempo 30 auf der Landshuter Allee könnte bald Geschichte sein. Die Stadt muss das Dieselfahrverbot verschärfen.
Atemnot, Husten, Bronchitis – so wirken sich Feinstaubbelastungen auf die Gesundheit der Menschen aus. Laut Max-Planck-Gesellschaft sterben allein in Europa jährlich knapp 800 000 Menschen vorzeitig an den Folgen von Luftverschmutzung. Die Stadt München muss deshalb ihren Luftreinhalteplan ändern und Diesel-Fahrverbote verhängen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Eine Beschwerde der Landeshauptstadt wurde nicht zugelassen. Mit weitreichenden Folgen: Dadurch ist das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Einführung von Dieselfahrverboten nun rechtskräftig.
„Natürlich werden wir das jetzt rechtskräftige Urteil akzeptieren“, sagt OB Dieter Reiter auf Anfrage. Er habe sein Fachreferat gebeten, das weitere Vorgehen zu prüfen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. „Die Vorbereitungen zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans laufen bereits“, hieß es aus dem Referat für Klima- und Umweltschutz. Reiter betont: „Die Einführung von Tempo 30 hat Wirkung gezeigt, die Werte sind gesunken und die Grenzwerte wurden seit Einführung von Tempo 30 im Juni hier durchweg eingehalten. Auch wenn grundsätzlich der Jahresmittelwert gilt, ist das ein Hinweis, dass das Tempolimit auf der Landshuter Allee zu einer Verbesserung der Luftwerte geführt hat.“
Die Schadstoffbelastung war von 45 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft im Vorjahr auf 42 Mikrogramm zurückgegangen. Erlaubt sind aber nur 40 Mikrogramm. Bei der Münchner ÖDP bezeichnet man den Tempo-30-Abschnitt auf der Landshuter Allee deshalb als zahnlosen Tiger. Die Partei möchte, dass die Maßnahme beendet wird. Ihr Fraktionsvorsitzender Tobias Ruff meint: „Es ist endlich an der Zeit, dass die Stadt München ihrer Verantwortung nachkommt und die Gesundheit ihrer Bürger schützt.“
Hintergrund: Im April 2024 hatte der Stadtrat beschlossen, probeweise Tempo 30 auf der Landshuter Allee einzuführen, obwohl der Bayerische Verwaltungsgerichtshof Diesel-Fahrverbote für Euro-5-Fahrzeuge als notwendige Maßnahme zur Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte angeordnet hatte. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der ökologische Verkehrsclub VCD hatten zuvor gegen die Abschwächung des Luftreinhalteplans geklagt. Rechtsanwalt Remo Klinger, der die beiden Institutionen vertritt, sagt dazu: „München ist die letzte deutsche Stadt, der es nicht gelingt, die Luftgrenzwerte einzuhalten.“
Eine Ausweitung des Fahrverbots auf Diesel mit Abgasnorm Euro 5 betrifft laut ADAC mehr als 40 000 Fahrzeuge in München sowie eine große Zahl von Pendlern aus dem Umland. Ausnahmen gibt es beispielsweise für die Zufahrten zur Großmarkthalle und für Handwerker.
GABRIELE WINTER