Weniger Platz für die Gastronomie? Eine Entscheidung zu Freischankflächen hat der Stadtrat vertagt. © Markus Götzfried
Auf der Landshuter Allee gilt noch Tempo 30, ab 1. März werden dort nun Euro-5-Diesel ausgesperrt. © dpa
Nicht bei allen Themen fiel gestern eine ganz freiwillige Entscheidung: die Vollversammlung des Münchner Stadtrats im Rathaus. © Marcus Schlaf
Fahrverbote, Freischankflächen, IAA, Trinkwasser – der Stadtrat hatte gestern einiges auf der Tagesordnung. Nicht bei allen Themen fiel eine (ganz freiwillige) Entscheidung. Wir geben hier einen Überblick zu den wesentlichen Punkten.
Verklagt
Die Stadtwerke München (SWM) beharren darauf, dass im Landkreis Miesbach ein Wasserschutzgebiet erweitert wird. Die SWM gewinnen nach eigenen Angaben 75 Prozent des Münchner Trinkwassers aus dem Mangfalltal. Der Landkreis Miesbach wehrt sich allerdings gegen die Ausweisung des Schutzgebietes. Das Argument: Die Altrechte der Stadtwerke zur Wassergewinnung aus dem Jahr 1902 müssten geprüft werden. Kürzlich hatte der Landtag mehrheitlich einer entsprechenden Petition zugestimmt. Stadtwerke-Chef Florian Bieberbach führte am Mittwoch im Stadtrat aus, warum das falsch sein soll. Die gesetzliche Verpflichtung für ein Wasserschutzgebiet gebe es seit Jahrzehnten. Und ebenso lange weigere sich das Landratsamt, sie umzusetzen. „Es gab immer wieder Verfahren“, sagte Bieberbach. Dadurch, dass der Landtag die Petition angenommen habe, werde sich die Ausweisung weiter verzögern, weil die Altrechte der SWM aus dem Jahr 1902 erneut geprüft werden müssten. Dabei sei dies bereits mehrfach erfolgt – das Landratsamt Miesbach habe 2017 die Gültigkeit des Altrechts bestätigt, die Regierung von Oberbayern zuletzt 2022. Und es sei nun erneut Gegenstand eines Gerichtsverfahrens. Bevor also geklärt ist, ob die Altrechte der SWM Bestand haben, werde kein Schutzgebiet ausgewiesen. Das könne aber Jahre dauern.
Vertagt
Ob die IAA 2027, 2029 und 2031 in München stattfindet, ist weiter offen. Der Stadtrat hat am Mittwoch eine Entscheidung für eine weitere Bewerbung vertagt. Grund sind die Bauarbeiten für den Umbau des Max-Josephs-Platzes. München war 2021 und 2023 Gastgeber der IAA – und zwar nicht nur auf dem Messegelände, sondern auch auf einigen öffentlichen Plätzen in der bayerischen Landeshauptstadt, beispielsweise auf dem Königs- oder eben auf dem Max-Josephs-Platz. So soll es auch 2025 sein. Diese Open Spaces waren Voraussetzung dafür, dass München den Zuschlag für die IAA erhalten hatte.
Gerade wegen der Nutzung öffentlichen Raums gab und gibt es Kritik. Erst am Dienstag hatten Umwelt-Aktivisten vor dem Reiterdenkmal gegen eine erneute Bewerbung protestiert, eine kleine Gruppe hatte sich zudem ins Rathaus begeben und mit Plakaten auf den Fluren positioniert. Auch am gestrigen Mittwoch demonstrierten erneut Aktivisten auf dem Marienplatz.
Klar ist, dass es für eine erneute Bewerbung – Stand jetzt – eine Mehrheit mit den Stimmen der SPD und der CSU gibt. Die Vertagung erfolgte allein aus dem Grund, weil der Max-Josephs-Platz aktuell umgebaut wird. Die Arbeiten sollen 2025 beendet sein, zu klären ist daher, ob und wie der Platz für die Automesse genutzt werden kann. Vertagt wurde übrigens auch eine Entscheidung zu den Freischankflächen. Wie berichtet, will die Stadt die Mindestbreite für Gehwege erhöhen. Das führt zu Konflikten mit der Gastronomie. SPD-Stadträtin Lena Odell: „Wir sollten mit allen Beteiligten noch mal eine Runde drehen.“
Verzagt
Hand aufs Herz: So richtig Lust auf ein Fahrverbot haben im Stadtrat die wenigsten. Dennoch hat das Gremium eines beschlossen. Ab 1. März werden Euro-5-Diesel auf dem Teilstück der Landshuter Allee ausgesperrt – es sei denn, die Luftwerte werden deutlich besser. Grund für das Fahrverbot ist ein Gerichtsurteil, das der Stadt vorschreibt, möglichst rasch etwas gegen die schlechten Luftwerte zu unternehmen. Die Strecke gilt als die am meisten mit Schadstoffen belastete Straße der Republik. Die Stadt hatte versucht, mit Tempo 30 die Luftwerte besser zu machen. Ob das gelingt, ist offen. Die genauen Ergebnisse sollen im ersten Quartal vorliegen. Sinken sie im Jahresmittel unter 40 Mikrogramm, müsste kein Fahrverbot zum 1. März erlassen werden. Dann bliebe Tempo 30 bestehen. (K)ein Grund zum Verzagen?
SKA