Eine Frau telefoniert in der U-Bahn. Auf dem Bild rechts ist ein Plakat zu sehen, mit dem der MVV schon vor Jahrzehnten für mehr Rücksichtnahme warb. © Klaus Haag, Hürlimann
Jetzt glangt‘s! Das findet die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) und startet eine Kampagne für mehr Rücksicht in Bussen und Bahnen. Angesprochen fühlen sollen sich Leute, die über die Freisprech-Funktion in der U-Bahn telefonieren, ohne Kopfhörer in der Tram Musik hören oder laute Videos schauen. Fast jeder kennt das – und viele fühlen sich dadurch belästigt.
Die MVG wird deshalb nächstes Jahr Durchsagen gegen laute Handynutzung einführen: Das bestätigt eine Sprecherin auf Anfrage. Vor Kurzem haben das schon die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) so gemacht. Der Radiosender Gong 96.3 berichtete darüber, machte eine Umfrage – und fand heraus, dass auch viele Münchner die Idee befürworten.
Jetzt will die MVG also nachziehen – auch wenn das Start-Datum der Kampagne und der Wortlaut der Durchsage noch nicht feststehen. Anregungen wird’s aber sicher geben, zumal das Thema in München nicht unbekannt ist. Die Aktion erinnert an die Hinweisschilder, die bereits in den 1980er-Jahren in den Münchner S- und U-Bahnen hingen. Darauf zu lesen: „Aus dem Walkman tönt es grell – den Nachbarn juckt’s im Trommelfell“. Der Spruch stand über einem Cartoon des 2001 verstorbenen Karikaturisten Ernst Hürlimann. Damals, vor gut 40 Jahren, war der Walkman gerade neu. Das Kassettengerät wurde schnell zum Statussymbol für Jugendliche und gleichzeitig zum akustischen Ärgernis für manche Fahrgäste. Zigmal wurde damals das Rücksichtnahme-Schild aufgehängt.
Nun ist der Ärger um den Krach wieder da. Allerdings potenziert, weil’s diesmal nicht bloß um Kopfhörer geht, sondern gleich um Lautsprecher. Die MVG möchte allerdings nicht mit Hinweisschildern wie damals reagieren. Man hofft, dass Durchsagen zu mehr Rücksicht führen. Nötig ist es offenbar: Laut MVG steigt der Anteil der Fahrgäste, die vor allem Handyvideos (TikTok, Youtube, Videotelefonate) oder Ähnliches ohne Kopfhörer anschauen. Das beobachten MVG-Mitarbeiter wie die Fahrer in Bahn und Bus, heißt es.
Die Sprecherin verweist auf die Beförderungsbedingungen der MVG. In Paragraf 4, Punkt 8, heißt es: „Fahrgästen ist insbesondere untersagt, Tonwiedergabegeräte oder Tonrundfunkempfänger zu benutzen oder Tonwiedergabegeräte mit Kopfhörer zu benutzen, wenn andere dadurch belästigt werden.“ Die Sprecherin erklärt aber: „Wir möchten betonen, dass es hierbei um kein Verbot geht, sondern um mehr Rücksichtnahme aufeinander.“
Die Bahn plant aktuell keine vergleichbaren Ansagen, sagt ein DB-Sprecher. „Wir verzeichnen auch keine gehäuften Kundenbeschwerden zu dieser Thematik.“ Aber: Kommendes Jahr sollen im Fahrgastfernsehen an Bord der S-Bahnen Hinweise für gegenseitige Rücksichtnahme laufen. „Dabei wird es neben anderen Aspekten auch um die laute Handynutzung gehen.“
REGINA MITTERMEIER