Schuhbecks Knast-Fahrplan

von Redaktion

Der Ex-Star-Koch verbringt die Weihnachtsfeiertage erneut hinter Gittern

Star-Koch Alfons Schuhbeck (o. re.) ist derzeit in der Justizvollzugsanstalt Andechs-Rothenfeld (u. li.) inhaftiert. Leiterin Monika Groß (u. re.) hat für Weihnachten ein Programm für die Häftlinge geplant. © Sigi Jantz (2), dpa (2)

Am Heiligen Abend gibt es im Knast heuer Spaghetti Bolognese. © Zoonar/Imago

Es wird sein zweites Weihnachten im Knast: Auch heuer ist Alfons Schuhbeck (75) Häftling, während andere Menschen das Fest begehen. Der Star-Koch sitzt seit August 2023 seine Haftstrafe (drei Jahre und zwei Monate) wegen Steuerhinterziehung ab. Weil ihm noch eine weitere Anklage droht, wurden ihm außerdem alle Vollzugslockerungen gestrichen, die er zwischenzeitlich genossen hatte: Schuhbeck hat seit Wochen keinen Ausgang mehr und darf in absehbarer Zeit auch nicht arbeiten. Für ihn stehen triste Feiertage an.

Bitter für ihn: Denn üblicherweise wird Häftlingen, die sich gut führen, schrittweise der Weg zurück in die Freiheit gewährt. Seinen 75. Geburtstag im Mai hatte er mit Erlaubnis der Justiz noch im kleinen Kreis daheim am Platzl nachgefeiert. Doch Mitte Oktober wurden neue Vorwürfe laut: Die Staatsanwaltschaft hat Schuhbeck wegen Insolvenzverschleppung, Betrug, Abzocke von Corona-Hilfen und Veruntreuung von Arbeitsentgelt in etlichen Fällen angeklagt – dem 75-Jährigen droht ein erneuter Strafprozess mit weiteren Jahren Haft. Und: 80 Gläubiger fordern noch Geld.

Die Wirtschaftsstrafkammer des Münchner Landgerichts prüft aktuell die neuen Akten auf eine Verurteilungswahrscheinlichkeit. Bereits seit Wochen läuft das sogenannte Zwischenverfahren – das dauert so lange, weil es um jahrelange Vorgänge in Schuhbecks katastrophaler Buchhaltung geht. Deshalb sei es „noch nicht absehbar, wann eine Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens erfolgt“, sagt Gerichtssprecher Laurent Lafleur. Wohl nicht vor Sommer 2025 kommt es zu einem neuen Prozess. Dass er in dieser Zeit Ausgang erhält, gilt als ausgeschlossen.

Wie geht es für Schuhbeck im Gefängnis nun weiter? Üblicherweise müssen Häftlinge in Bayern nur zwei Drittel ihrer Strafe absitzen und kommen dann zur Bewährung frei. Das wäre bei Schuhbeck kommenden Sommer – dann aber muss er eben möglicherweise erneut vor Gericht. Würde er wieder verurteilt, wird in der Regel eine nachträgliche Gesamtstrafe gebildet. Heißt: Weil absehbar ist, dass Schuhbeck mutmaßlich noch länger sitzen muss, darf er auch nicht vorher aus dem Gefängnis. Dazu kommt: Einen Antrag auf vorzeitige Entlassung hat Schuhbeck bei der Strafvollstreckungskammer bislang gar nicht gestellt, bestätigt das Landgericht Augsburg.
ANDREAS THIEME

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