Tatort Gleichmannstraße: Hier stellte die Polizei die Messerattacke für ihre Ermittlungen nach. © Hartmann
Zwei Menschen werden auf offener Straße niedergestochen. Ohne jede Vorwarnung, ohne jeden Grund. Die Messerattacke eines Münchners hat im vergangenen Sommer die ganze Stadt geschockt. Vor allem auch, weil es sich dabei wohl um einen rassistischen Angriff gehandelt hat (wir berichteten). Dem Messerstecher soll nun der Prozess gemacht werden. Aber nicht, um ihn ins Gefängnis zu bringen. Die Generalstaatsanwaltschaft München beantragt die dauerhafte Unterbringung des Mannes in einer Psychiatrie.
Der Antrag der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) ist am 3. Dezember beim Landgericht eingegangen. Ziel: die Durchführung eines sogenannten Sicherungsverfahrens. Damit soll die Gesellschaft vor einem Menschen geschützt werden, der aufgrund seiner Erkrankung eine ernsthafte Gefahr darstellt.
Dem 41-Jährigen wird konkret vorgeworfen, am 23. Juli in der Gleichmannstraße zwei Passanten (18 und 25) mit einem Messer verletzt zu haben. Der Tatvorwurf lautet auf versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung. In einem ersten Schritt war die Staatsanwaltschaft für den Fall zuständig. Als klar wurde, welche Hintergründe die Tat zu haben scheint, übernahm die ZET. „Die Generalstaatsanwaltschaft geht dabei von einer muslimfeindlichen Tatmotivation aus“, heißt es in einer Pressemitteilung. „Daneben ergaben sich Anhaltspunkte, dass der Beschuldigte über antisemitisches Gedankengut verfügt.“
Das Landgericht muss nun entscheiden, ob das Sicherungsverfahren eröffnet wird. Wird dieser Punkt bejaht, folgt als Nächstes ein Datum für den Prozessbeginn.
NAH