Wenn der Nachbar, der über Ihnen wohnt, zu laut ist, sollten Sie trotzdem tunlichst nicht an die Decke klopfen. So sagt es das Amtsgericht München im „Urteil der Woche“. Denn: Klopfen ist keine Notwehr. Laut aktuellem Urteil muss die Klopferin 300 Euro Schmerzensgeld an ihre Nachbarin zahlen und Äuß
Dieser Artikel (ID: 2207525) ist am 14.01.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).