Klopf-Lärmstreit unter Nachbarn

Wenn der Nachbar, der über Ihnen wohnt, zu laut ist, sollten Sie trotzdem tunlichst nicht an die Decke klopfen. So sagt es das Amtsgericht München im „Urteil der Woche“. Denn: Klopfen ist keine Notwehr. Laut aktuellem Urteil muss die Klopferin 300 Euro Schmerzensgeld an ihre Nachbarin zahlen und Äuß

Samstag, 20. Dezember 2025

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