Klopf-Lärmstreit unter Nachbarn

von Redaktion

Wenn der Nachbar, der über Ihnen wohnt, zu laut ist, sollten Sie trotzdem tunlichst nicht an die Decke klopfen. So sagt es das Amtsgericht München im „Urteil der Woche“. Denn: Klopfen ist keine Notwehr. Laut aktuellem Urteil muss die Klopferin 300 Euro Schmerzensgeld an ihre Nachbarin zahlen und Äußerungen über diese unterlassen. Die Frau und ihr Ehemann hatten gegen die Nachbarin geklagt – wegen stressbedingter Folgen des Klopfens.

Die Mietparteien leben in einem Mehrfamilienhaus in Haar. Die Klägerin gab an, dass die Beklagte seit August 2022 bis mindestens April 2023 in mindestens 500 Fällen mit einem nicht näher bekannten Gegenstand an die Wohnungsdecke geklopft habe. Sie verlangte ein Ende des Klopfens und das Unterlassen der Behauptung, sie verursache mit einer Industrie-Nähmaschine ruhestörenden Lärm. Außerdem forderte sie 1000 Euro Schmerzensgeld. Das Gericht gab der Klägerin Recht, reduzierte nur das Schmerzensgeld auf 300 Euro. Die Frau habe auch nicht nachweisen können, dass aus der Wohnung der Nachbarin Geräusche einer Nähmaschine gekommen seien. Doch selbst wenn das so gewesen wäre, hätte die Beklagte nicht durch ständiges Klopfen reagieren dürfen, sondern selbst klagen müssen. Was sie nicht getan hat. Vor Gericht habe die Beklagte das Klopfen als Notwehr wegen der Lärmbelästigung bezeichnet.
MM

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