Wohnungen mit Mieten, die oberhalb der Mietpreisbremse liegen und somit rechtswidrig sind, sollen nicht in die Berechnung des neuen Mietspiegels einfließen. Das fordert die SPD im Münchner Stadtrat in einem Antrag. Die Grünen hatten im März 2023 ebenfalls beantragt, etwa möblierte Wohnungen bei der Erstellung des Mietspiegels außen vor zu lassen.
Alle zwei Jahre erstellt die Stadt einen neuen Mietspiegel. Dabei wird ein Durchschnittswert ermittelt, der zeigen soll, welche Miete für ein Viertel angemessen ist. 2023 waren das stadtweit 14,58 Euro. Mieterhöhungen sollen diesen Wert nicht überschreiten. Bei Neuvermietungen dürfen die Eigentümer maximal zehn Prozent aufschlagen.
Der Mietspiegel hat aber Macken. Zur Erstellung werden nur neue Mietverträge aus den vergangenen vier Jahren herangezogen. Günstige Bestandsmieten werden nicht berücksichtigt. So steigert sich die ortsübliche Vergleichsmiete kontinuierlich. Zum Vergleich: 2015 lag sie bei 10,73 Euro pro Quadratmeter. Und auch die 14,58 Euro entsprechen oft nicht der Realität. „Das Mietbarometer zeigt mittlerweile Angebotsmieten zwischen 20 und 24 Euro kalt pro Quadratmeter“, sagt SPD-Fraktionschefin Anne Hübner. „Ohne Reformen verstetigt sich dieser Aufwärtstrend.“ Und eben diese Reformen fordert die SPD nun auch ein.
Doch allein der Bundesgesetzgeber könnte das Instrument anpassen. Und da hat die SPD ein Problem mit den Argumenten, schließlich stellt sie seit mehr als drei Jahren den Kanzler und die zuständige Bauministerin. Grünen-Vize Clara Nitsche kritisiert: „Die SPD-Bauministerin hätte dazu zumindest eine Kabinettsvorlage erstellen können.“
SKA