Jens Lehmann kommt einfach nicht zur Ruhe. Nachdem der frühere Fußball-Nationaltorwart den Dachbalken seines Nachbarn durchgesägt und dafür eine hohe Geldstrafe kassiert hatte, steht ihm nun der nächste Ärger ins Haus: Der 55-Jährige muss erneut zahlen, weil er nach dem Oktoberfest 2024 betrunken Auto gefahren war. Vom Amtsgericht kassierte er einen Strafbefehl. Dieser sieht „die Ahndung mit einer Geldstrafe vor. Die von der Staatsanwaltschaft München I beantragte Strafe für die Trunkenheitsfahrt beträgt 80 Tagessätze“, sagt Sprecherin Anne Leiding. Und weiter: „Die Ahndung aus dem Urteil des Landgerichts München II vom 27.9.2024 war einzubeziehen.“
Lehmann wird demnach nicht nur für die Trunkenheitsfahrt bestraft, sondern in Verbindung mit seiner Kettensägen-Affäre insgesamt. „Es wurde eine Gesamtgeldstrafe von über 90 Tagessätzen gebildet“, so die Oberstaatsanwältin. Damit kommt ihn der Wiesn-Fehltritt auch finanziell teuer zu stehen: Mit 900 Euro hatte das Landgericht die Höhe der Tagessätze in der Kettensägen-Affäre angesetzt. Demnach müsste Lehmann beim Wiesn-Fall bei über 90 Tagessätzen zwischen 80 000 und 90 000 Euro zahlen. Zur Höhe der Tagessätze machte die Jusitz keine Angaben. Aber: Der Strafbefehl sehe auch „die Entziehung der Fahrerlaubnis vor“.
THI