Drei Fahrer verweigern den Dienst

von Redaktion

Bundeswehr-Tram der MVG sorgt für Ärger – Unternehmen will in den Dialog gehen

Tramfahrer Michael Niebler sprach im BR. © BR

Drei Tramfahrer wollen die Tarn-Tram nicht mehr fahren – und berufen sich dabei aufs Grundgesetz.

Fahrzeug im Flecktarn: eine MVG-Tram macht mit spezieller Folierung Werbung für die Bundeswehr. © Jantz, imago, BR

Sie sind nur bedingt einsatzwillig! Bei der MVG wollen drei Trambahnfahrer keine Züge mit Bundeswehr-Werbung durch die Stadt steuern.

Laut „BR“ schickten die Fahrer ihre Dienstverweigerung per Brief an die MVG. Die Verkehrsgesellschaft bestätigte das. Einer der Fahrer namens Michael Niebler (52) sagte im BR: „Ich möchte keine Werbung machen für eine Organisation, nämlich eine Armee, die früher oder später mit dem Töten von Menschen befasst ist.“ Sollte mal so eine Tram zu Dienstbeginn vor ihm stehen, würde er den Dienst aus Gewissengründen verweigern.

Niebler und seine Kollegen berufen sich auf Artikel 4 des Grundgesetzes. Der besagt, dass weltanschauliche Bekenntnisse unverletzlich sind und niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst an der Waffe gezwungen werden dürfe. „Wir nehmen die Sorgen ernst und werden mit den Fahrern sprechen“, teilte die MVG mit. „Es ist aber grundsätzlich nicht möglich, dafür zu sorgen, dass einzelne Fahrer nicht auf einzelnen Zügen eingesetzt werden.“ Die Bundeswehr werbe „wie andere Unternehmen auch“ und habe die Werbefläche regulär gebucht. Das sei in mehreren Städten schon länger der Fall.

Bevor die Werbung auf den Zügen zu sehen gewesen sei, habe die Bundeswehr jahrelang Werbung an den Banden der Trambahn gemacht, so die MVG. Die Fahrer sind in der Gewerkschaft Verdi. Laut Münchens Verdi-Vizechef Franz Schütz sei der Protest aber nicht abgesprochen gewesen. Die Aktion trage man dennoch mit. Schütz: „Einerseits steht Verdi hinter der Bundeswehr – wir vertreten ja viele Beschäftigte dort. Andererseits stehen wir der Militarisierung der Gesellschaft kritisch gegenüber. Deshalb unterstützen wir den Protest grundsätzlich.“ Doch ob die Tramfahrer solche Fahrten überhaupt ablehnen dürfen, „das müssen wir erst mal juristisch prüfen“, betont Schütz.
THOMAS GAUTIER

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