Schuhbeck: Nächster Prozess im Juni

von Redaktion

Starkoch soll auch Corona-Hilfen in Höhe von 460 000 Euro eingesackt haben

Steht bald wieder vor Gericht: Alfons Schuhbeck. © Hoppe/dpa

Alfons Schuhbeck (75) wird erneut der Prozess gemacht. Das Landgericht München I hat die Anklage gegen den früheren Star-Koch zugelassen. Er muss sich wegen mehrerer Finanzdelikte verantworten. Ab Juni wird es zum öffentlichen Strafverfahren kommen.

Die Prüfung der Anklagevorwürfe hatte sich länger hingezogen – denn die Unterlagen sind umfangreich. Die Ermittler werfen Schuhbeck Insolvenzverschleppung in neun Fällen, Betrug in vier Fällen, versuchten Betrug in fünf Fällen und Subventionsbetrug in neunzehn Fällen vor – in der Summe stehen darauf weitere Jahre Haft für den 75-Jährigen, der bereits seit August 2023 wegen Steuerhinterziehung im Gefängnis sitzt. Laut Staatsanwaltschaft soll Schuhbeck unter anderem zu Unrecht Corona-Soforthilfen und Überbrückungshilfen beantragt haben.

„Er machte dabei wissentlich falsche Angaben, um für die von ihm vertretenen Gesellschaften nicht gerechtfertigte Subventionen großen Ausmaßes zu erlangen sowie um eine Einnahmequelle von einigem Gewicht und einiger Dauer zu schaffen.“ Die Behörde wirft Schuhbeck vor, Corona-Hilfen und andere Subventionen in Höhe von 460 000 Euro erschlichen zu haben.

Zur Erinnerung: Das Landgericht München I hatte Schuhbeck im Oktober 2022 zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Sollte er nun erneut verurteilt werden, würde die Justiz für ihn eine sogenannte Gesamtstrafe bilden – aus dem vorherigen und aktuellen Urteil. Als vorsitzender Richter wird Uwe Habereder das Verfahren leiten. Er hat vier Hauptverhandlungstermine anberaumt: Demnach startet der Strafprozess am 24. Juni, wird am 1. und 2. Juli fortgesetzt und endet dann planmäßig mit einem Urteil am 14. Juli.
ANDREAS THIEME

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