Prozess um tödliche Messerattacke

von Redaktion

Verfahren in Stammheim – Auch Münchner Islamkritiker unter den Opfern

Gehörte zu den Opfern: Michael Stürzenberger. © Oliver Bodmer

Polizist Rouven Laur starb nach dem Angriff. © IMAGO

Der Angeklagte Sulaiman A. sitzt an seinem Platz zum Auftakt des Staatsschutzverfahrens wegen eines Messerangriffes auf dem Marktplatz in Mannheim. © Marijan Murat/dpa

Diese Tat sorgte für Entsetzen: Ein Afghane sticht in Mannheim auf Teilnehmer einer islamkritischen Kundgebung ein und verletzt einen Polizisten tödlich. Ebenfalls unter den Verletzten: der Münchner Islamkritiker Michael Stürzenberger, der einst Pressesprecher der Münchner CSU war und für die rechte Kleinpartei „Die Freiheit“ 2014 erfolglos für den Stadtrat und als Oberbürgermeister kandidierte. Jetzt beginnt der Prozess gegen den Angreifer in Stuttgart-Stammheim – dabei zeigt der Angeklagte keine Regung.

Schmächtig und dünn wirkt er, der Mann mit der Nickelbrille, dem roten Sweatshirt und der blauen Stoffhose: Der 26-jährige Sulaiman A. sitzt beim Prozess nach der tödlichen Messerattacke auf dem Mannheimer Marktplatz auf der Anklagebank. Sein Gesicht versteckt der Afghane hinter einem roten Aktendeckel. Die Verlesung der fünf Seiten langen Anklage verfolgt er ohne äußerliche Regung. Manchmal streicht er sich über seinen markanten Bart.

Der Angriff am 31. Mai 2024 dauerte nur wenige Sekunden, verwackelte Videos von diversen Handy-Kameras zeigen im Internet bis heute die dramatischen Szenen auf dem Mannheimer Marktplatz. Das Trauma der Beteiligten lassen sie trotzdem nur erahnen: Sulaiman A. attackierte mit einem 18-Zentimeter-Jagdmesser Teilnehmer der Kundgebung der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa (BPE), verletzte sechs Menschen – der 29-jährige Polizist Rouven Laur starb zwei Tage später.

Mehr als acht Monate nach der tödlichen Messerattacke hat der Prozess begonnen: Der Generalbundesanwalt hat vor dem Oberlandesgericht Stuttgart Anklage gegen Sulaiman A. unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes erhoben. Er geht davon aus, dass der Angeklagte Sympathien für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) hegt. Er habe sich entschlossen, einen Anschlag auf vermeintlich Ungläubige zu begehen und sich dazu am 31. Mai 2024 auf den Mannheimer Marktplatz begeben.

Der Angeklagte hatte zuletzt mit Frau und Kindern im hessischen Heppenheim gelebt – rund 35 Kilometer nordöstlich von Mannheim. Er habe ab der Machtergreifung der Taliban 2021 begonnen, sich für deren Ideologie zu interessieren, sagte Oberstaatsanwältin Verena Bauer. Sulaiman A. habe sich dann intensiv mit dem Islam auseinandergesetzt und radikale Gelehrte in sozialen Medien verfolgt, schließlich Sympathien für den IS entwickelt. Letztlich sei er zur Überzeugung gelangt, dass es nicht nur legitim, sondern seine religiöse Pflicht sei, vermeintlich Ungläubige zu töten.

Die Verteidiger kündigten an, dass ihr Mandant Angaben zur Person machen werde. Angaben zur Sache, also zur Tat und den Vorwürfen, will der Afghane demnach zunächst nicht machen. Zum Auftakt bestätigte der Angeklagte dem Richter biografische Daten wie seinen Namen, seinen Geburtsort und dass er verheiratet ist. Zur Frage, ob er vor der Tat einem Beruf nachgegangen sei, sagte er: „Ich war nur in der Schule.“

Ein Verteidiger beschrieb seinen Mandaten in einer Sitzungspause als „nett“. „Er macht einen überaus positiven Eindruck, muss man sagen“, sagte er. Er sei ein „junger, netter Mann“, der der deutschen Sprache nahezu perfekt mächtig sei. Zur Verteidigungsstrategie sagte er: „Es ist unser Ziel, ihn als Menschen darzustellen.“ Der Angeklagte erfahre weiterhin viel Unterstützung durch seine Familie. „Die Ehefrau steht zu ihm“, sagte der Verteidiger. Sie werde möglicherweise auch im Verfahren aussagen.

Für das Verfahren sind zunächst mehr als 50 Prozesstage bis Ende Oktober angesetzt. Als Nebenkläger treten in dem Verfahren auch mehrere Verletzte auf, darunter das BPE-Vorstandsmitglied Michael Stürzenberger. Der Angreifer war nach Informationen der dpa 2013 als Teenager nach Deutschland gekommen und hatte einen Asylantrag gestellt. Der Antrag wurde 2014 abgelehnt. Es wurde allerdings ein Abschiebeverbot verhängt, vermutlich wegen des jugendlichen Alters. Er war der Polizei vor der Tat nicht bekannt.

In Mannheim fanden sich nach der Tat 8000 Menschen für eine Gedenkkundgebung zusammen. Die Tat löste auch eine intensive Debatte über striktere Abschiebungen ausländischer Straftäter aus. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) kündigte an, die Abschiebung von Schwerstkriminellen nach Afghanistan und Syrien wieder zu ermöglichen.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert mit dem Verfahren und einem späteren Urteil ein starkes Signal an die Gesellschaft und die Politik. „Wir erwarten im Übrigen für den Täter nichts anderes als eine lebenslange Freiheitsstrafe mit besonderer Schwere der Schuld“, sagte der Bundesvorsitzende Jochen Kopelke. „Zudem erwarten wir die Prüfung der Abschiebung aus der Haft.“
DPA

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