So wählt München

von Redaktion

Fristen, Regeln, Infos: Alles Wichtige zum 23. Februar

KVR-Referentin Hanna Sammüller-Gradl mit den Briefwahlunterlagen. © KVR

Am 23. Februar findet die Wahl des neuen Bundestags statt. In München sind rund 930 000 Wahlberechtigte in vier Wahlkreisen aufgerufen, ihr Kreuzerl zu machen. 46 Prozent haben bereits Briefwahl beantragt. Noch kann man die Unterlagen anfordern. Welche Fristen gelten, was zu beachten ist, lesen Sie hier.

Wie kann man Briefwahl beantragen? Per Post oder persönlich abholen.

Bis wann kann man Briefwahl beantragen? Der Online-Antrag ist bis 17. Februar (11 Uhr) unter www.briefwahl-muenchen.de möglich. Danach empfiehlt das KVR, die Briefwahlunterlagen nur noch persönlich im KVR oder in einer der Bezirksinspektionen abzuholen. Wer die Unterlagen für die Briefwahl per Post anfordern will, findet alle Infos auf der Wahlbenachrichtigung. Auch in diesem Fall gilt – nach dem 17. Februar: persönlich abholen. Eine persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen ist im KVR oder in einer von fünf Bezirksinspektionen möglich. Die Abholung ist bis Freitag, 21. Februar, 15 Uhr, möglich. Man kann die Briefwahlunterlagen vor Ort ausfüllen und in eine Wahlurne einwerfen. Ausgabestellen: www.muenchen.de/ausgabestellen-briefwahl.

Wie lang dauert die Zusendung der Briefwahlunterlagen? Bis zu acht Tagen. Ein Antrag auf Ersatzunterlagen kann man bis Samstag, 22. Februar, 12 Uhr stellen.

Bis wann und wo kann man die Briefwahlunterlagen abgeben? Der Wahlbrief mit den Briefwahlunterlagen muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr beim Wahlamt sein. Bei einem Versand innerhalb Deutschlands braucht man keine Briefmarke auf den Wahlbrief zu kleben. Laut Behörde sollte ein Versand von Wahlbriefen aus Deutschland an das Wahlamt bis Donnerstag, 20. Februar, erfolgen. Wer unsicher ist, ob die Unterlagen noch rechtzeitig am Wahlamt ankommen, sollte Behördenbriefkästen und Sonderabgabestellen nutzen. Die Behördenbriefkästen (Rathaus am Marienplatz, KVR an der Ruppertstraße 19) sind jederzeit rund um die Uhr erreichbar (letzte Leerung: Wahlsonntag, 18 Uhr). Die Sonderabgabestellen werden zum Wahlwochenende auf www.muenchen.de/briefwahlabgabe veröffentlicht.

Was tun, wenn man noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat? Wer noch kein amtliches Schreiben bekommen hat, aber alle Voraussetzungen zur Wahl erfüllt, sollte sich umgehend an das Wahlamt wenden. Eine Übersicht gibt es unter www.muenchen.de/bundestagswahl.

Wo ist mein Wahlraum? Der Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben. Infos zur Barrierefreiheit gibt es auf www.muenchen.de/wahl-barrierefrei. Mitzubringen ist die Wahlbenachrichtigung und Personalausweis oder Reisepass.

Kann ich wählen, obwohl ich die Wahlbenachrichtigung verloren habe? Ja, seinen Wahlraum findet man auf www.muenchen.de/wahlraumfinder. Mitzubringen ist Personalausweis oder Reisepass.

Kann ich im Wahlraum wählen trotz beantragter Briefwahl? Ja, man muss den Wahlschein aus den Briefwahlunterlagen mitbringen und mit Personalausweis oder Reisepass in einem beliebigen Wahlraum im eigenen Wahlkreis gehen.

Wo werden die Ergebnisse der Wahl veröffentlicht? Auf www.wahlen-muenchen.de. Erste Wahlergebnisse folgen nach 18 Uhr.

Wo finde ich Hilfe bei Fragen? Der Chatbot des Wahlamts auf www.muenchen.de/bundestagswahl beantwortet Fragen, unter 089/23 39 62 33 ist eine Wahlhotline eingerichtet.
DANIELA POHL

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