Die nächste Schlappe für die Stadt: Das Verwaltungsgericht hat die Wahl von Florian Roth (Grüne) zum Kulturreferenten im Eilverfahren kassiert. Der 57-Jährige darf vorerst nicht zum 1. Juli sein Amt antreten. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Nötig geworden war die Gerichtsentscheidung, weil ein unterlegener Bewerber gegen das Verfahren geklagt hatte.
Um sich auf einen Referentenposten bewerben zu können, muss man entweder über die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen (juristisches Staatsexamen zum Beispiel) verfügen oder drei Jahre in vergleichbarer Stellung gearbeitet haben. Die Stadt darf aber auch andere Kandidaten zum Verfahren zulassen, wenn ein „dienstliches Bedürfnis“ besteht, zum Beispiel weil ansonsten keine geeigneten Bewerber zur Verfügung stehen. Das nennt sich „ausnahmsweise Zulassung“. Und genau das hat die Stadt mit Roth versucht, die Regierung von Oberbayern als Aufsichtsbehörde hat dem Verfahren zugestimmt. Das Gericht nun hat eine andere Auffassung.
Zum einen sei die ausnahmsweise Zulassung nicht ausreichend begründet. Zum anderen verfügten andere Bewerber – so auch der Kläger – über die notwendigen Voraussetzungen, sodass eine ausnahmsweise Zulassung ohnehin nicht erforderlich war. Zudem kritisiert das Gericht auch das Verfahren selbst, in dem nicht alle Bewerbungen ausreichend berücksichtigt worden seien.
Die Stadt prüft das Urteil und wird entscheiden, ob sie Rechtsmittel einlegt. Sollte es bei der Entscheidung bleiben, müsste die Stadt das Verfahren neu auflegen. Es könnte sein, dass Roth dann nicht mehr zugelassen wird. Für den 57-Jährigen, der erst in der Stichwahl gegen seinen Vorgänger Anton Biebl siegte, wäre das ein harter Schlag.
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