Ein Münchner (28) wollte am Freitagabend Nachtaufnahmen mithilfe seiner Drohne machen. Ungünstig, daß er sie über dem israelischen Generalkonsulat am Karolinenplatz kreisen ließ, denn das ist nicht erlaubt. Zudem war die Fotodrohne nicht registriert und der Flug nicht angemeldet. NAH
Dieser Artikel (ID: 2236422) ist am 26.02.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 9), Neumarkter Anzeiger (Seite 9), Wasserburger Zeitung (Seite 9), Mangfall-Bote (Seite 9), Chiemgau-Zeitung (Seite 9), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 9), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 9).